Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 198 (sequence 5)
- Language
- German
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198 Moritz Stern, Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen. bücher der Juden prüfen zu lassen. Am berufensten hierzu schienen ihm die getauften Juden, da er von ihnen voraussetzen konnte, daß sie auch nicht das Geringste verschweigen würden, was sich nur immer in den heiligen Büchern als den Juden in der Blutbeschuldigung ungünstig vorfinden mochte. Der Hostag stimmte dem Plane Friedrichs einstimmig bei So schickte dieser besondere Gesandten an sämmtliche Könige des Abendlandes und ließ aus ihren Reichen viele im jüdischen Gesetze bewanderte Neophiten zusammenkommend). Sie weilten geraume Zeit am Hofe, um sorgfältig nachzuforschen, ob sich nicht bezüglich des Menschenblutes irgend etwas fände, was die Juden zum Christenmord hätte veranlassen können. Ihr Urteil lautete: „Wir haben weder im alten, noch im neuen Testamente gefunden, daß die Juden danach begierig sind, Menschenblut zu trinken. Im Gegenteil heißt es ausdrücklich im Buche Genesis und im Talmud^), daß sie sich vor jedem Blutgenusse hüten sollen." Sie fügten noch hinzu, es sei unwahrscheinlich, daß diejenigen, denen selbst das Blut der erlaubten Thiers verboten sei, nach Menschenblut dürsten. Dazu komme noch das Schreckliche der Handlung, der Umstand, daß die Natur sich dagegen sträube, und daß ihr eigner Vorteil es ihnen verbiete. Auf Grund dieses Urteils der wissenschaftlichen Commission sprachen auch Fürsten und Geistlichkeit die Juden Fuldas von der gegen sie erhobenen Beschuldigung und die andern Juden Deutschlands von der so schweren Berläumdung völlig frei ^). In Augsburg, wo sich der Kaiser von Anfang Juni bis zum 24. Juli, dem Tage seines Abmarsches nach Italien, aufhielt, hat allem Anscheine nach die wissenschaftliche Commission getagt. Dort bestätigte auch der Kaiser' den Juden auf ihre Bitte das den Wormser Juden von Friedrich I. verliehene Privileg und dehnte seine Geltung auf alle Juden des Reiches aus. Der darauf bezüglichen Urkunde fügte er zugleich das Urteil der wissenschaftlichen Commission und des Hoftages in Sachen der Anklage des rituellen Christenmordes bei und verbot, die Juden weiterhin deswegen zu belästigen. Sicherlich haben diese für die Ausstellung der für sie so wichtigen Urkunde reichlich zahlen müssen, und mag sich auch hierauf die von den Quellen gebrachte Nachricht beziehen, die Juden hätten sich durch Geld den Kaiser geneigt gemacht ^).?rineipum, waZvatnM, nodilium, adda.tnw et virornrn reliZiosoruiu ipsornm nvanimi ooneoröia Lnper eo: a. a. O. 2) Die ^nn. Nai-dae. wissen von der Commission der getauften Juden nichts. Ein wenig erklärlich wird diese Lücke durch die wahrscheinliche Annahme, daß der Hoftag in Hagenau und die wissenschaftliche Commission in Augsburg (siehe weiter) getagt haben. 3) Die Urkunde hat hierfür dereoket ---- 7^^55^I und talmiNokt "11^^. H «su6eo5 looi pre6ieti ad odieoto oriwius a<z alios «snÄeos ^lewannie a tam Zravi inismia äietante sentontia prineipuni pronunoiavirnns pevitns adsowtos: Urk. 1236. 5) ^DQ. Uardae.: 8evsritas impsrialis propositi, aoeepta tamen a 5uäeis inaZna peeuvia, in drevi eonqnievit. Aesta Lsnon. eeoles.: äisposnerunt imperatoreni plaoare mnn6ridu8. aeoeäentes aä imperatorem tantis munsriduL enm exoeoavorant, ut eto. Wenn auch unentschieden ist, wofür die Juden das Geld