Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 6)
- Language
- German
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Moritz Stern, Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen. 199 Das freisprechende Urteil des Kaisers, der Fürsten und der Geistlichkeit hat die Verfolgungen gegen die Juden unter der Anschuldigung des Christenmordes und des Genusses von Christenblut beim Passahmahle nicht aufzuhalten vermocht. Der Vorfall von Fulda wiederholte sich 1243 in Meiningen, Kitzingen und Ortenburg^). Auch noch an anderen Orten müssen solche Anklagen und Verfolgungen vorgekommen sein-). Denn 1247 sehen sich die deutschen Juden in ihrem Jammer genötigt, den Pabst um Hülfe anzuflehen. Der Kaiser hatte ihnen mit seinem Urteile nichts geholfen, es war bald vergessen worden. Lag ja auch gerade damals in den vierziger Jahren die kaiserliche Macht in Deutschland vollends darnieder? Nach wie vor erhoben geistliche, wie weltliche Fürsten und andere Adlige und Machthaber, um das Vermögen der Juden zu plündern und sich anzueignen, gegen diese die mannigfaltigsten Beschuldigungen, besonders, daß sie an ihrem Passahfeste sich das Herz eines ermordeten Knaben unter einander teilten. Wenn irgendwo ein Leichnam gefunden wurde, so legte man den Juden den Mord zur Lasts). Wieder erließ Pabst Jnnocenz IV. zum Schutze der Juden eine Bulle, die auch spätere Päbste bestätigten, und auf welche man in der Gesetzgebung oft zurück griff. Aber auch sie nützte nichts. Die Blutbeschuldigung trat stets von neuem auf. gezahlt haben, ob für Bildung der wissenschaftlichen Commission oder Ausfertigung der Urkunde — wahrscheinlich für beides — so wird man doch keineswegs die Geldsummen als Strafgelder aufzufassen haben, wie dies Graetz, a. a. O., S. 100 thut. Eimen, Gesch. d. Stadt Köln 1, 468 sagt: „Diese Bestätigung trug einen guten Teil der großen Summen ein, welche bei der Vermählung des Kaisers mit der englischen Prinzessin Jsabella darauf gingen." Die Hochzeit Friedrichs wurde bereits am 15. Juli 1235 gefeiert! Nürnberger Memorbuch: Revue äe8 etuäes juives IV, 14. Die Verfolgung in Kitzingen fand am 17. Ab — 5. August statt. Der 17. Tammus bei Graetz, a. a. O., S. III ist ein Schreibfehler. Für die Zeit des Vorfalls in Ortenburg kennen wir nur den Monat Tischri — 17. Sept. bis 16. Okt. Wenn uns auch die Ursachen dieser Verfolgungen nicht überliefert sind, so werden wir dennoch kaum fehl gehen, wenn wir sie in der Blutbeschuldigung suchen. Dem Hülferufe an den Pabst müssen zahlreiche, solche durch eine Blutbeschuldigung hervorgerufene Verfolgungen vorausgegangen sein. Nur in Frankfurt a. M. (1241) und in Belitz (1243) beruhten die Vorgänge auf anderen Anlässen. Das Martyrium zu Pforzheim war nicht, wie Graetz, a. a. O., S. III angiebt: 1244, auch nicht zwischen 1244 und 1265 (a. a. O., S. 149 Anm. — 1255 ist wohl Druckfehler), sondern 1266 um den 1. Juli (20 Tammus — 25. Juni). Siehe Mone, Ztschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 9, 271 und Presset, Gesch. d. Juden in Ulm, Beil. X. y E. Carmoly im Israelit, Mainz 1866, nr. 10, S. 171 nennt noch Mühlhausen (1241), Meißen (1243). Eßlingen (1244), sämmtlich ohne Quellenbeleg. Die dort ebenfalls angefübrte Verfolgung zu Coblen; fand nicht 1244 statt (Carmoly, a. a. O.), auch nicht 1255 (Graetz, a. a. O., S. 149 Anm.), sondern am 15. Nissan 1265 (richtig bei Graetz, a. a. O., S. 148. Revue äes oruäes Külves IV, 10). 3)?sj80 imponurit eisdem, yuoä in ip8a solemuitate 6s eoräe pueri eommuniesut. interteoti, ere6ent68, iä ipsain leZem praeeixere, eum sit leZi eontrarium mauiteste. eis irialitiose odiieiuut kominis eaäavelrnortui, si evutiZerit illuä alioudi rexeriri: Urk. 1247.