Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 196

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen
Date
1888-01-01
Page
Seite 196 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2259275-2259334-2259337-2263699--0673-2263806
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

196 Moritz Stern, Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen. Der Kaiser befand sich seit dem Dezember in Hagenau. Hierhin wurden die Leichen der Knaben gebracht^). Ueber Ursache und Zweck dieses Transportes schweigen die Quellen. Daß die Juden sich beim Kaiser beklagt hätten, ist unwahrscheinlich. Ebensowenig ist die Nachricht verbürgt, der Kaiser habe den Fuldaer Abt Conrad von Malcoz für den Vorfall verantwortlich gemacht und dieser zur Entschuldigung der Mörder die Leichen nach Hagenau schaffen lassen^). Aller Wahrscheinlichkeit nach brachten die!) ^nnale3 NardaeeossZ eä. Wilmans, AI. 6. 88. X VII, 178; als ^vn. ^.r- Z6Qtiu«zri8ss plsniores bei Böhmer, kontes QI, 109. Vgl. II, 107. Sie sind gleichzeitig mit den geschilderten Ereignissen in dem bei Hagenau gelegenen Kloster Neuburg entstanden (Schulte in den Mitteilunaen des Instituts für Österreich. Geschichtsforschung V (1884), 530 fi, 535 Anm. 5). Dem gegenüber steht der zwischen 1239 und 1270 geschriebene Bericht des Nicker von Senones in den (5e8ta 8en0niensis eeelesias e6. Maitz, N. 6. 88. XXV, 324 (üd.IV, eap. 38; nicht 33, wie Bö'Hmer, iontes III, 58 angiebt). Nach letzterem wnrden nicht fünf, sondern nur drei Knaben, ferner nicht in Fulda, sondern in Hagenau, auch nicht am 28. Dezember, sondern am Rüsttage zum Passahfeste (yuartaäeoima luna), der damals auf den 22. Merz fiel, ermordet. An und für sich ist „der Verfasser der Geschichte von Senones wenig genau in der Zeitfolge der Begebenheiten, eigentlich geschichtlicher Sinn fehlt ihm" (Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen II, 5. Aufl., S. 363 f.). Dazu kommt, daß Fulda als der Ort und der 28. Dezember als Tag der Verbrennung durch die Angaben des Erfurter Chronisten und des Nürnberger Memorbuches unumstößlich bezeugt sind. Die Möglichkeit, daß außer in Fulda auch in Hagenau die Juden des Knabenmordes beschuldigt wurden, ist aus mehreren Gründen ausgeschlossen. Erstens findet sich davon nichts in den bei Hagenau geschriebenen Annalen. Zweitens spricht Friedrich II. in seiner Urkunde v. I. 1236 (!. eitariäo) nur von neos ynorunäsm VuIäenLivm pnerorum. Drittens ist es unwahrscheinlich, daß bei einem etwaigen Knabenmorde in Hagenau die dortigen Juden von den in ihre Häuser eindringenden Christen unbehelligt blieben. Die Hagenauer Juden wären sicherlich auch niedergemetzelt worden. Nach Richer begnügte man sich aber, die Leichen der Knaben bis zur Ankunft des Kaisers aufzuheben, durch den dann die Hagenauer Juden in Frieden entlassen wurden, ohne daß den Christen wegen der so ruchlosen That Gerechtigkeit erwiesen worden wäre. Viertens müßte man mit Richer annehmen, daß die Leichen vom März 1235 bis zum darauffolgenden Dezember aufgehoben und dann erst nach dem Urteilsspruche des Kaisers bestattet wurden. Es unterliegt demnach gar keinem Zweifel, daß Richer die Vorgänge in Fulda und Hagenau in seiner Darstellung zusammengeworfen hat. Er hatte von der feierlichen Bestattung der Leichen zu Hagenau (^nn. Äard.: eorpora. in Castrum LtaZeno^e äelata et idiäem veneradiliter rnroulats) gehört. In Folge dessen nahm er an, daß in Hagenau auch die Ermordung vor sich gegangen sei. Die Juden waren beschuldigt worden, das Blut den Knaben zum Gebrauch für ihre Zaubertränke (reroeäwm) und für ihr Passahmahl entzogen zu haben. Richer verlegt daher die Ermordung der Knaben aus den Rüsttag des Passahfestes. Die Differenz in der Angabe der Zahl der Leichen beruht entweder darauf, daß dem Richer falsch berichtet worden, oder daß tatsächlich von den fünf zu Fulda umgekommenen Knaben nur drei nach Hagenau gebracht worden waren. Für die Geschichtsschreibung sind daher die Angaben Richers erst vom Eingreifen des Kaisers ab zu verwerten. Zu dem hier gewonnenen Resultate vgl. Schirrmacher, Kaiser Friedrich der Zweite III, 238. Wiener, Gesch. d. Juden im Elsaß, im Achawa, Jahrbuch für 1866—5626, Leipz., S. 79 f. Stobbe, a. a.O., Note 178. Böhmer- Ficker, Regesten nr. 2146a. Scheid, Sistoire äes Znifs äe KaZenau in Kevne 6es etudes Huives II, 76. 2) Zum ersten Male findet sich diese Vermutung bei Schudt, Jüdische Merkwürdigkeiten I (1714), 390, der sich auf Trithemius beruft. Letzterer hat aber nur: ,oorxora sutem pnerornin Imperator! oonspicienäa a6 Lasenavniri praesentata sunt'.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.