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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 174

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Österreich
Date
1888-01-01
Page
Seite 174 (sequence 4)
Language
German
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174 G. Wolf, Zur Geschichte der Juden in Österreich. sonst in keiner anderen stadt die der Herschaft oder RiLterschafft zuegethan ist weder in den Markten oder Dörffern, in irr Stabtbuechern oder Registern nirgent in keiner Canzlei zu Prag noch anderswo wie daß mechte gedacht werden nichts verschreiben lassen, obgleich die Juden solliches suuchen oder anmuetten werden Jemant außer der Herrschafft Ritterschafft oder außer den Stetten vnnd Pauersleuten darin zu fueren. Wirt sich aber der Jude des vnnderstehen vnd wird darein begriffen soll er die summa daraus die Verschreibung gestellt der kunigl. Maiestät in die Camer verfallen haben. Auf Grund dieser Landesordnung denuncirten 1579 Jeremias Ben! und Georg Feuck Concipisten bei der Hos- und böhmischen Kammer und Mathias Borzizki, Diener bei der böhmischen Kammer-Buchhalterei Marcus Meisel beim Kaiser. Sie gaben an, es sei ihnen glaubwürdig berichtet worden, daß Jan Krzinsky dem Marco Meisel 1000 Thaler schuldig sei und ihm dieselben bei dem Burggrafen-Rechte hier „mit dem Amtsregister" habe versehen müssen. Da dieser Vorgang jedoch verboten sei und es einem Juden an keinem Orte, bei keinem Rechte (Gerichte), auch in Städten keine Schuld oder sonst etwas in den Büchern oder Registern eingetragen werden darf bei Strafe, daß das Geld der königl. Kammer verfällt, so verfallen obige tausend Thaler. Die Denuncianten verbanden damit zugleich die Bitte, da ihnen der Gehalt schon seit längerer Zeit nicht gezahlt wurde, so möge der Kaiser ihnen diese 1000 Thaler „alls ersten anzeigen zu aines theils bezallung unserer habenden Expectanzen, theils aber aus gnade umb unsere langwierigen Dienst willen und zu ergetzlichkeit unserer gethanen einbuß allergenedigst bewilligen". Der Kaiser gab hierauf diese Angelegenheit der Hofkammer zur Begutachtung. Diese stellte jedoch in ihrem Votum vom 17. August 1579 die Sache ganz anders dar. Krzinsky war dem Meisel eine größere Summe als 1000 Thaler schuldig und da hat der oberste Landesofficier Georg Maschawer, der Beisitzer beim Burggrafenamt war, einen Vergleich herbeigeführt und sollte Krzinsky über die 1000 Thaler eine Verschreibung beim Burggrasenamt geben. Da dieses nun nicht auf Ansuchen der Juden geschehen sei, welches von der Landesordnung verpönt wird, sondern in Folge der Intervention der Landesofficiere „so khunden wir bey uns nit befinden das dergestalten der Jud pennsällig und solcher schuldt verlustig sein sollte". Diese Argumentation wurde als richtig befunden und die Denuncianten kamen um die erhoffte Belohnung. Zwei Jahre hernach, 1581 (das nähere Datum ist nicht angegeben), wendete sich Meisel ^) mit einer Klage und Bittschrift an den geheimen Rat des Königreichs Böhmen. Der Inhalt dieses langathmigen Aktenstückes (Meisel bezeichnet sich in demselben wiederholt als „armer Mann") ist: Meisel hatte im Jahre 1578 der erwähnten Kaiserin Maria zu Händen 2) Das Schriftstück, das sich im Archive des Reichsfinanzministeriums befindet (auch die anderen Acten, die wir hier benutzen, befinden sich in diesem Archive), trägt die Unterschrift: „Marcus Meysell Judt zu Prag". Wie es heißt, soll Meisel den Titel: kaiserlicher Rat oder Regierungsrat gehabt haben. Wir haben diesen Titel in keinem Aktenstücke erwähnt gefunden.

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