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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 169

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
Date
1888-01-01
Page
Seite 169 (sequence 16)
Language
German
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Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks. a.M. i.J. 1360. 169 einer Urkunde von 1365 in welcher das Bartholomäusstift der Stadt gegenüber ganz formell auf die Hauszinse der betreffenden Hofstätten verzichtete. Im übrigen wissen wir von den Wohnungen wenig, weil sie als private keine direkte Erwähnung in den städtischen Büchern finden. Nur hie und da geschieht ihrer Meldung bei Gelegenheit einer Versetzung der Hhpotheke oder Besserung. Am kürzesten kann man sich bei der Besprechung des Erwerbes fassen. Bei dem Einzüge wurde mit jedem Juden verabredet, daß er auf Grund seiner Abgabe leihen oder Wucher treiben dürfe. Für jedes Pfund durste er 2 Heller in der Woche nehmen. Ist dieses der H'öchstbetrag, so erkennen wir aus den gezahlten Zinsen, daß die Stadt selbst nicht unter einem Heller für den Gulden oder das Pfund zahlte. Bei der Unsicherheit und dem Schwanken des Wertverhältnisses zwischen dem Gulden und Pfund beruhigen wir uns bis auf weiteres bei der Annahme, daß der damalige Zinsfuß sich zwischen 25 und 60 bewegt hat. Die Form des Darlehens war sowohl die der Hypothek als auch des Faustpfandes. Es kann keinem Zweifei unterliegen, daß der Wucher der einzige erlaubte Erwerb war. Aber ebenso wenig dürfte es bezweifelt werden, daß der Verkauf nicht eingelöster Pfänder, sowie das Wechseln während und außer der Messe mit dem Leihgeschäft schon von vornherein verbunden war. Von den Personen, welche das ausleihende Familienoberhaupt umgaben, zog die Stadt keinen Nutzen, aber sie ernährten sich auch nicht selbständig. Es ist schon hervorgehoben worden, daß nur acht Steuerzahler im Jahre 1360 verzeichnet sind. Da aber Frankfurt eine an Einwohnern und Handel hervorragende Stadt war und seinen Juden den nötigen persönlichen und gerichtlichen Schutz verlieh, so erregt die geringe Zahl der Hereinziehenden Staunen, zumal nach der obigen Darstellung nur bei einer größeren Menge die aufgewandten Kosten gerechtfertigt erscheinen. Die Juden fürchteten eben jeden Augenblick den Widerruf der Erlaubnis. Daher erwirkte die Stadt zwei Jahre nach der Ansiedlung, wieder unter Angabe der Schadhaftigkeit der Mainbrücke, vom Kaiser eine nochmalige Bestätigung. Dieselbe 2) enthielt den beruhigenden Zusatz: Vnä 801 äisss vor^enant Anaäe ^eren 8eeks Aane^e iar nnä äarQaelr als lanFS di? Äas ^ir oäer nnZer naekkomen au äem reiek äa? ^iäerruten. Jetzt erst zeigte sich eine kleine und allmähliche Steigerung der Zuzügler, wie aus Büchers Tabelle ^) ersichtlich ist. Hier dürfte auch eine aus jener Zeit stammende Eingabe einen Platz finden, welche zwei Babenberger an die Stadt behufs Ausnahme richteten : „Ihr erbare wisin Lute die Bürgermeister und die Statgemeinde zu Frankinfurt. Wißt, daß zvene biderfe Juden in Babinberg han vernumen, wie ir Juden in uwern schirm nemet und lazt des teidinge an uch finden.. Ist das also, so begern sie sich zu uch zu ziehen und zu uch zu kumen, umme 1) Fr. St. Arch. Judenurk. 2) Boehmer, 685, 22. Jan. 1363. 3) Bevölk., S. 549. 4) Fr. St. Arch. Ugw. Juden.

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