Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 168

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
Date
1888-01-01
Page
Seite 168 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2259275-2259334-2259337-2263695--0641-2263778
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

168 Jos. Goldfchmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, a. M. i. I. 1360. aufgenommen. Sie zahlten jährlich (Martini) größtenteils 15 fl.') an die Stadt, dies hieß das städtische Halbteil, der Judenschoß, die Judenbede, auch der Judenzins. Eine ebenso große Summe zahlte jeder Steuerpflichtige (denn unselbständige Frauen, Kinder, selbst Schwiegersohne waren frei) als kaiserliches Halbteil an das Reich. So gering der Betrag war, so genoß ihn weder die Stadt noch die kaiserliche Kammer. Die erstere war, wie ausdrücklich bestimmt wurde, verpflichtet, die Herren von Eppenstein und von Sachsenhausen zu befriedigen.2) Dadurch erlitt die beschränkte Einnahme eine merkliche Einbuße, im ersten Jahre um 57 T bei 140 fl.^) Den Rest sollte die Stadt zur Instandhaltung der Mainbrücke verwenden. Vom kaiserlichen Halbteil entfielen 30 fl. auf den Schultheiß Sigfried von Paradies, welcher damals zu des Reiches Lehnsmann erhoben und mit 600 fl. belehnt wurde. Was übrig blieb (die Erhebungskosten wurden von der Steuersumme gesondert von den Juden aufgebracht), sollte an das von Karl gestiftete Gotteshaus in Ingelheim so lange abgeliefert werden, bis 2000 M. Silbers abgetragen wären. Wie sich diese Bestimmungen in der Ausführung gestalteten, das zu verfolgen würde hier zu weit führen, da mancherlei Unregelmäßigkeiten vorkamen, und viele Dunkelheiten obwalten. Nur dies sei bemerkt, daß noch 1412 die 2000 M. nicht nach Ingelheim abgezahlt waren. Übrigens ging das kaiserliche Halbleil nicht durch die städtischen Bücher. Die letzte Erleichterung, welche der kaiserliche Brief aussprach, bestand darin, daß, entgegen den Verpflichtungen der Borzeit, die neuen Bürger von der Lieferung von Bettzeug, Pergament und Küchengeräten bei des Kaisers Anwesenheit frei sein sollten. Nächst der jährlichen Abgabe, neben welcher zuweilen, etwa in Kriegszeiten, eine außerordentliche Beisteuer, stura, aufgebracht wurde, sei aus die Wohnung der neuen Ansiedler hingewiesen. Es ist selbstverständlich, daß das Gemeindeeigentum, Synagoge und Begräbnisplatz, den Juden gegen Entrichtung der Pfandzinsen zur Verfügung gestellt wurde, wenn auch zunächst nicht festgestellt werden kann, wann der Aufbau des eingeäscherten Bethauses erfolgt ist. Die Privaten bezogen die Trümmer nicht, fondern mieteten in den Nachbarstraßen Wohnungen auf ein oder zwei Jahre. Die Unsicherheit, ob ihnen der Aufenthalt noch über die Frist eines Jahres gestattet sein würde, verbot den Bau oder Anrauf eigner Häuser. Als die Verlängerung der Frist erfolgte, erwarben die Juden kein Recht auf den Grund und Boden, der vielmehr stets Eigentum der Stadt blieb. Daß die Trümmerstätten, wohl gegen Erwarten, unbebaut blieben, erhellt aus Einer 20, einer 30 fl., später aber kommen auch geringere Summen vor. 2) An den Landvogt zahlte sie auch verschiedene Summen für die Juden. Kriegk a. a. O. -) Rmb. 1361, Mai 9: 25 Mark Eberh. v. Epp. von d. Judenbedde. Id. Mai 23: 7 Mark Rud. v. Sachs, von den Juden die Bürger zu der Zyd waren, is von äein ^lläen 1 Air. Es war also von den acht schon einer wieder weggezogen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.