Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 166 (sequence 13)
- Language
- German
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166 Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, a. M. i. I. 1360. künftig in die Stadt zögen, für die Rente nicht aufzukommen brauchten. Vielmehr sollte die Stadt entweder jährlich 900 T oder sofort die entsprechende Ablösungssumme 9000 T — 7500 fl. entrichten. Am 24. August 1358 ') stellte Gerlach dem Rate eine Quittung über die empfangenen 7500 fl. aus und hob dabei hervor, daß er damit die in der Zwischenzeit nicht empfangenen Gelder verrechnet habe. Der Bischof mußte etwas nachgiebiger sein, weil er keinen schriftlichen Beleg für seinen Anspruch zur Hand hatte.?) Eine so große Summe hatte die Stadt nicht bereit, sie mußte sie sich teils durch Aufnahme von Leibgedingen, teils durch Darlehen verschaffen.^) Aber sie war so froh über den Ausgang, daß sie dem kaiserlichen Kanzler wegen des diesbezüglichen Briefes 100 fl. zusandte. ^) Übrigens ist es bemerkenswert, daß zwar in dem Rechenmeisterbuch von 1358 2) der dem Bischof gebührenden achtehalb tausend Gulden Erwähnung geschieht, aber keine Notiz erhalten ist °), wie viel ihm bar ausgezahlt worden. Nur weiter übertragene Ansprüche finden sich angemerkt. 1. Die oben erwähnte Übertragung von 100 S an Epstein erscheint im Bedebuch ^) als erste usKikt: 1800 lid. äem fun eppinstein 5un äes disselwüs ^en kun men^e iun ä'Mäin >ven äa.2 slü-iä kun Lpire Ä'burAerwiester s), das sind 8 mal 100 S Rückstand und 1000 T Ablösung. 2. Ein Mainzer Abt Peter erhält statt des Bischofs mills üorenoZ. 3. Ebenso ein gewisser Heinrich Benensteil 284 fl. Dem Mainzer Erzbischof folgte Eberhard von Eppenstein alsbald nach, um sich seine 25 M. zu sichern. Der Kaiser willfahrte seiner Bitte und entbot am 14. April 1359 von Diepurg aus dem Rat, den genannten Edlen „bei seinem Lehen, das er von ihm auf die Juden in Frankfurt habe, ungehindert zu lassen".^) Die Stadt ging sowohl hierauf ein, als auch Rudolf von Sachsenhausen sein Recht widerfuhr. Nur die Merenbergsche Schuld scheint aus unbekannte Weise getilgt zu sein. Jetzt erst hatten die Unterhandlungen wegen der Wiederaufnahme, deren Genehmigung schon im Entscheid über den Ausgleich zwischen der Stadt und dem Erzbischof durchblickt, einen besseren Fortgang. Die Stadt hob hauptsächlich hervor, daß die schadhafte Mainbrücke einer kostspieligen Ausbesserung bedürfe, wie man sie mit den verfügbaren Mitteln nicht vornehmen könne. Es war freilich ein schwacher Grund; denn so wie man seit etlichen Jahren für diesen Zweck gesammelt, aber nichts Wesentliches gethan hatte, so ist auch später nach dem Einzug der Juden nirgends davon die Rede, daß die Brücke mit besonderem Aufwände ausgebessert worden sei. Allein der Kaiser war gnädig. Judenurk. im Fr. St. Arch. 2) Sollte er Belegbriefe finden, fährt das Schreiben fort, so werde er sie dem Rate überantworten. 5) Vgl. Rmb. 1358, S. 24 und 1353 d, S. 23. 4) Rmb. 1358, S. 24 v. -) Id. 24. e) Vielleicht fehlt ein Bedebuch. 7) Bedeb. 1358, S. 24. «) Rmb. 1358, S. 24. «) Fr. St. Arch. Reichssachen, 29.