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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 165

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
Date
1888-01-01
Page
Seite 165 (sequence 12)
Language
German
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Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, a. M. i. I. 1360. 165 dem Kaiser zuwandte, nebenbei auch in dieser Angelegenheit eine günstige Stimmung erzeugen wollte. Erreichte sie auch nicht die Auslieferung des Domkirchhofs, so doch eine beruhigende Deutung der Verpfändung von 1349. Während nämlich die Originalurkunde nur von der Juden Leib und Gut und Schuld spricht, so betont der bestätigende Erlaß von 1354,2) daß mit den 15200 T H. die Juden und ihr Gm, Häuser, Habe und Hofstätten verpfändet seien. Darauf folgt sogar ein neuer bekräftigender Abschnitt, ^) welcher eine nachdrückliche unanfechtbare Ausschließung Anderer von Judenhofstätten enthält, indem die Stadt nun einmal in den früheren Briefen die Zuweisung erhalten habe. Seitdem übernahm die Stadt mehr Zensusscheine, 1356 von den Deutschherren, wozu 1358 die von den Weißfrauen traten, und 1357 begannen die Auszahlungen an das Domstift. Damals wurde auch eine Hofstätte nebst Flecken für 70 A> wieder verkaust und alte Zinse eingezogen. ^) Eine weitere Entwicklung brachte der Aufenthalt des Kaisers in Frankfurt im Jahre 1356. Die Stadt nahm ihn aufs beste auf, beschenkte ihn aus Anlaß seiner vor Kurzem erfolgten Kaiserkrönung mit 1400 fl., ließ sich auch die Erneuerung der Meßprivilegien 110 T kosten und bedachte sogar die Diener mit 100 fl., um nur den für solche Aufmerksamkeiten so empfänglichen Herrn in die beste Stimmung zu versetzen. In der goldenen Bulle erhielten nur die Kurfürsten das Recht, Juden aufzunehmen ^); aber die Stadt bat um dieselbe Vergünstigung. Da sie Gewährung hoffen durfte, so ließ sie die wüsten Stätten, welche sie ehedem eingefriedigt hatte, graben und ebnen.Kaum erfuhr der Bischof Gerlach von Mainz die Absicht seiner Nachbarn, als er mit seinen Ansprüchen hervortrat. In seiner Vorstellung gab er an, er habe längere Zeit die Rente von den ihm gebührenden 9000 T nicht erhalten, und die Stadt müsse das Erzbistum schadlos halten, da sie Rechtsnachfolgerin des Kaisers sei. Der Stadt war es um irgend eine Erleichterung zu thun, wenn auch nur der Zahlungen der Zwischenzeit. Es gab ein Hm- und Herschreiben, was sich bei den Botenlöhnen in den Rechenmeisterbüchern von 1357 und 1358 abspiegelt.^) Der Kaiser lud die Parteien auf den 5. Juni 1357 6) vor sich, und am 14. April 1358 ^) schlichtete er den Streit dahin, daß die Juden, welche y Senck. Lei. jnr. 639, VI, 568, 575. 2) Id. 577. 3) „So erneuern wir ihnen abermals dieselbe Versetzung und verheißen und versprechen uns mit diesem Briefe, daß wir Niemand von unsertwegen der Juden Hofstätten und was dazu gehört niemAnä niekt verZMen desedeiden setzen oäer Keden Zollen noen sollen als kern od -sie solede nnsre Zade mit anäern nnLern drissen de^elsen moZen nnä äes de^enZen als 8ie 2n Reedte 8o11en.^ 4) Rmb. 1356, S. 20, 27 Umschlag. 1357, S. 17. 1358, S. 16-, 18, 7. 5) 8tatn1mu8 gnoä nniverLi eleetores ^uäeos Kaders rMsint, eax>. IX. e) Kriegk a. a. O. y 1357: 22. Apr., 18. Juni, S. 28. 1358: 22. Apr., 16. Sept., 23. Sept., 20. Oct. 5) Boehmer 1. e. 653. s) Id. 654.

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