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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 164

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
Date
1888-01-01
Page
Seite 164 (sequence 11)
Language
German
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164 Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks. a.M. i. 1.1360. Rückkehr der Juden die Ausgleichung erleichtern mußte, lag auf der Hand, und darum widmeten die Beteiligten derselben ihr größtes Interesse. An Bedeutung stehen die Hauszinse den kaiserlichen Lehen nach. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Zinsberechtigungen auf die Häuser der südlichen Judengasse damals verzettelt waren. ^) Die Stadt trat die kaiserliche Erbschaft der Grundstücke an. Zur Erhebung der Hauszinse war sie aber nur da berechtigt, wo sie solche erworben hatte. Außer ihr forderten solche das Domstift, das Deutschherrnstift von Sachsenhausen, die Stifter der weißen Frauen und der Johanniter, ein Kanonikus am Mainzer Dom und die Gräfin von Nassau.Allein so lange die Hofstätten unbebaut und unbewohnt waren, wurde kein Zins entrichtet. Am wenigsten wollte die Stadt dem Dome etwas auszahlen, welcher einen ganzen Landkomplex an sich gerissen hatte. Auch dieser zweiten Gruppe von Gläubigern war die Rückberufung der Juden nicht gleichgültig. Endlich hatte die Judengemeinde als solche einige Plätze und Gebäude pleno Hure besessen und darauf in einer Zeit der Not eine größere Schuld aufgenommen/) welche in mehreren Anteilscheinen zirkulierte. Sie zahlte 8'/z o/v Zinsen. Da die Schuld 1349 noch nicht getilgt war, so konnten die Gläubiger nur von einer Wiedererstehung der Gemeinde die Befriedigung ihrer Ansprüche erhoffen. Wie wünschenswert demnach die Rückkehr auch schien, so währte es doch nicht weniger als ein Jahrzehnt, ehe dieselbe erfolgte. Offenbar mußten erst die Rechtsfragen erledigt werden. Am schnellsten war das Bartholomäusstift zur Hand, durch eine vollendete Thatsache den neuen Zustand zu seinen Gunsten auszunutzen, indem es die Ostseite des Kirchhofs nahm und eine Erweiterungsmauer ringsum zog. 4) Die Stadt wandte sich ans Gericht, aber sie verlor den Prozeß. Damals wollte der Augustinergeneral Thomas auf demselben Platze ein Kloster seines Ordens errichten. Aber ehe von Kaiser und Papst die genehmigenden Bescheide einliefen, vergingen etliche Jahre, und die Mauer war fertig. Ebenso gewann damals der Dom in einem Prozeß gegen Rudolf von Sachsenhausen ein ehemaliges jüdisches Besitztum von vier Morgen Wiesenland. Es scheint, daß die Stadt froh sein mußte, als rechtmäßige Besitzerin der übrigen Judenwohnungen anerkannt worden zu sein. Nur der Kanonikus Schönecke nahm den Zins in Empfang, die übrigen Zinsinhaber warteten die kaiserliche Entscheidung ab. Wir werden wohl kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, daß die Stadt durch die Ehrengabe von 1550 M.5), welche sie trotz bedrängter finanzieller Lage 1354 Über das östl. der Fahrgaste gelegene Judenareal (Fischerfeld, Brückhofstr., Judensteg bis zum Judenfriedhof) sind die Nachrichten, die ich habe sammeln können, noch viel dürftiger. Wie es scheint, waltete nicht ganz dasselbe Verhältnis ob, doch ergiebt sich kein Gegensatz gegen die obige Darstellung. 2) Fr. St. Arch. Unt'erg. Jud. X, 49. s) Baerwald, Friedhof, S. 10. 4) Grotefend, Quellen zur Franks. Geschichte. Berichte des Latomus und eines Anonymus v. 1350 ff., dazu Faust Collect. Uffenb. O. S. 166. s) Boehmer coä. äixl., 628.

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