Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 160 (sequence 7)
- Language
- German
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160 Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, ä. M. i. I. 1360. in Baldemars lider reääituum ') auf verschiedenen Seiten genannten Häuser aufsuchen, so finden wir nicht die der letzten Besitzer, während auf unserem Zettel die aufgeführt scheinen, von denen sie zwischen 1346 und 1349 bewohnt waren. 2) Wann dieser Auszug gemacht worden, ergiebt sich aus den Zeitumständen. Seit 1350 bestand die Pflicht der Zinszahlung. Die Stadt zahlte z. B. dem Hermann v. Lekoneeke, Oanonikus 211 äem vüme 2u Neut-is 1352 einen Zins von 15 F, den er schon 2 Jahre zu fordern hatte. Ebenso zog ja sie selbst von den Häusern, die ihr 1346 oder später durch irgend welche Übertragung zugefallen waren, den Hauszins ein. So ist auch die Überschrift des Zettels zu erklären: äomus ^uäeornm sind Judenhäuser in dem Sinne, daß sie einst Juden gehört haben. Es sind ausdrücklich die außerhalb des Kirchhofs hervorgeholt. Da nämlich der Streit um die östlich vom Dom gelegenen Flecken ^) etliche Jahre dauerte, so mag in der Zwischenzeit die Stadt keine Zinse an den Dom gezahlt haben; und erst als die Sache völlig entschieden war, begann sie damit. So erklärt sich, daß die erste Zahlung aus "dem Jahre 1357 stammt, und um diese Zeit wurde das Verzeichnis aus dem Dome nach der Stadtkanzlei geliefert.. Ähnlich verhält es sich mit denjenigen Beweisen für die Anwesenheit der Juden innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Brande, welche von den Grabschristen des älteren Friedhofes der hiesigen jüdischen Gemeinde hergenommen werden könnten. Bei der mannigfaltigen Manier, die Jahreszahl eines Todesfalls in die Textworte der Grabschrift einzuschieben, irrt man um so leichter, je mehr die Schrift durch Verwitterung gelitten hat. Nach einer oberflächlichen Schätzung fällt der Grabstein Nr. 277/1^) in das fragliche Jahrzehnt. Der Stein meldet, daß Sara Sprinz Kirbaum am Freitag den 15. Kislev gestorben sei. Da die Jahreszahl fehlt, so sucht man sie in den vier durch Punkte bezeichneten Konsonanten des Monats, also 116. Wirklich war der 15. Kislev 5116 ^- 20. November 1355 ein Freitag. Allein bei genauer Besichtigung erkennt man, daß die dem Monatsnamen vorhergehenden Punktationen nicht bloße durch Verwitterung entstandene Löcher sind. Liest man darnach, so fiel der Tod auf den Tag 6, 15. Kislev, und dies ergiebt das Jahr 5137, in welchem wiederum jener Tag ein Freitag war — 28. November 1376.5) Noch an einer dritten Stelle erwartet man die Erwähnung anwesender >) Fr. St. Arch. Barth., I, 19. 2) Soweit ich sehe, besaß Moseman das Haus des Halpart, der Stadtschreiber das des Gumpracht, ot' ä'aöuekin gehörte ehedem dem (5osterman und Fischelins Haus dem Sampson. Zum Vergleiche ist der Vertrag zwischen der Stadt und dem Domkapitel vom 24. Juli 1365 benutzt. Fr. St. Arch. Iudenurkunden. s) Vgl. oben S. 156. H Die Grabschriften sollen in nächster Zeit veröffentlicht werden. Die Einsicht verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn vr. Horovitz. s) Auch der Tod von Bela Wind 111/2 fällt nicht in das Jahr 120 — 1359, sondern auf Freitag, 7. Narokesok^ii 295 — 16. Oktober 1534 (Katsar: Attribut des Monats).