Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 6)
- Language
- German
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Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, a. M. i. I. 1360. 159 Hauszinsverpflichtungen gab das Stift weiter, sie wanderten wie andre Schuldverschreibungen von Hand zu Hand, und im 14. Jahrhundert scheinen besonders die geistlichen Stifter vielfach im Besitze derselben gewesen zu sein, da sie eine sichere Einnahme gewährten. Je mehr aber die Stadt Frankfurt zur Selbständigkeit gedieh, desto mehr eignete sie sich den ausschließlichen Besitz des ehemaligen Königsgutes wie der königlichen Rechte an. Es kostete freilich schwere Summen, aber die Stadt hielt in allen Stürmen an dieser Politik fest und brachte in verhältnismäßig wenig Jahrzehnten das Schultheißenamt, den Wald und die Juden an sich. Wenn demnach die Stadt 1349 von Karl die Judenhäuser als Pfand oder Besitz empfing, so ward sie insofern Rechtsnachfolgerin der Juden, daß sie den Hauszins an die Zinsinhaber leisten mußte. Selbst wenn die Häuser unbewohnt, die Plätze unbebaut blieben, hütete sich der Verpflichtete wohl, den Zins zu versäumen, um nicht des Rechtes verlustig zu gehen, jederzeit den Bau aufzuführen und das Haus zu beziehen. In den Rechenmeisterbüchern lieft man öfters, wie die Stadt, z. B. vom Hause Marpurg, den Zins zahlte, aber für unfern Fall haben nur die Eintragungen über Judenhofstätten und H'öfe Wert. Nun gab in der That die Stadt solche Zinse an die Deutschherren, die Johanniter und Andere. In großer Anzahl entrichtete sie den Zins für Judenhofstätten an den Dom: Rmb. von 1356. 29. 5. März 1357 3 T praeter 3 zu Präsentien 30 F Holl. 1 Helbling zu Kalenden „ 1357. 28. 25. Febr. 1358 dieselben beiden Summen „ 1358. II. 18. 20. Jan. 1359 ungefähr 3 T „ „ 1360. 21. 3. Jan. 1361 3 T 16 2^ ^- Aus den vier Notizen ersehen wir, daß die Stadt die Abgabe an das Domstift zwar nicht immer an demselben Tage, aber regelmäßig entrichtete, wenn auch nicht immer buchte. Bei der Unklarheit der Buchung muß man sich gegenwärtig halten, daß kleine Gegenrechnungen vorhanden sein konnten, oder daß die Zahlung durch einen Beamten erfolgte, in dessen Sonderrechnung sich die Unterschiede ausglichen. Wir erfahren aber noch mehr aus der dritten Notiz. Nach derselben') zahlte die Stadt am 20. Januar 1359 38 F äen. 2n xraesenoien uK äen ekor 211 saut öartk. uns 211 I^azMniort von ^uäin kodesteäjn und ferner 1 T xdenneAe praeter 2 xkenneAe 2 kuner nnä ein keldelvnA 6en eanoniken uK äen elior saut Lartkolomee von äen ^uäen kodeLteäln. Es ist dies aber dieselbe, durch den halben Heller und die 2 Kapphühner auffällige Summe, die auf unserem Zensuszettel steht. Hiernach dürfte die Bedeutung des Blättchens kaum mehr bezweifelt werden können: es enthält die genaue Angabe einer Präbende der Stadt an das Domstift, wobei statt der Häuser die Bewohner vorangestellt sind. Will man noch weitere Schlüsse ziehen, so ist das Verzeichnis aus einem Register des Domes ausgezogen, in welchem der Name des ursprünglichen Besitzers schon öfters geändert worden. Denn die Häuserbezeichnungen blieben oft dieselben auch nach dem Wechsel der Besitzer. Wenn wir die Das Etatsjahr währte damals ungefähr von Ostern bis Ostern. 11*