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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 158

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
Date
1888-01-01
Page
Seite 158 (sequence 5)
Language
German
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158 Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, a. M. i. I. 1360. so darf es bei der Verschiedenheit der Schrift hier bei Seite gelassen werden. Kriegk nimmt also an, daß die genannten Juden in der Stadt gewohnt und derselben die angeführten Hauszinsbeträge entrichtet haben. Bücher ') giebt die Bedeutung zu, aber nicht, daß die Steuer auf das Jahr 1357 gehe. Denn erstlich sei in dem Rechenmeisterbuch desselben Jahres keine derartige Einnahme verzeichnet. Ferner seien unter den angeführten Namen nur solche, die unter den sogen. Verflüchtigen von 1346, aber kein einziger, der unter den Juden von 1360 wiederkehre. Dies wäre gewiß der Fall, wenn die Liste in das Jahr 1357 geHorte. Hiermit fällt allerdings Kriegks Beweis, wenn auch die von beiden Forschern angenommene Bedeutung des Zettels angefochten werden sollte. Bücher versucht außerdem den Zettel zu datieren und gelangt zu dem Schlüsse, er stamme aus der Zeit zwischen 1346 und 1349. Allein zu diesem Ergebnis führen so viele gewagte Annahmen, daß es nicht eingeräumt werden kann. 1. Die Worte extra eiraiterium können nicht schon vor 1349 auf die bloße Südseite des Weckmarktes gedeutet werden. Weil 1350 nach dem Brande das Domstift gewisse Häuser in Beschlag nahm und zum Kirchhof hinzuzog, auf welche es das Zinsrecht besaß, darum konnte man nicht vor dem Brande dieselben Häuser innerhalb des Kirchhofs gelegen nennen. 2. Ferner ist es zwar richtig, daß man sich von dem Zustande der Gegend um die Bartholomäuskirche vor 1349 keine genaue Vorstellung machen kann; allein gerade die auf dem Zettel angeführten Häuser lassen sich bis aus die beiden Minneman sämtlich als nicht auf der Domseite gelegen nachweisen, sondern südlich und südöstlich des Kirchhofs. 3. Eine Bestärkung seiner Auffassung sieht Bücher in dem Umstände, daß drei Häuser auch in dem vom Canonikus Baldemar geschriebenen Zinsregister des Bartholomäusstiftes vorkommen. Ob eine solche Bestätigung durch das Buch gewährt wird, mag dahin gestellt bleiben; jedenfalls erst dann, „wenn es richtig ist, was Batton behauptet, daß dieses Register 1350 geschrieben ist." Bücher billigt Battons Behauptung: allein es muß hervorgehoben werden, daß dieses Datum willkürlich angenommen ist. Das Verzeichnis enthält keine frühere Zahl als 1356, auch sonst keine Andeutung früherer Zeit, so daß man die Battonsche Zahl nicht genau nehmen, geschweige daraus Schlüsse ziehen darf. Die Datierung des Zettels mußte unsicher bleiben, weil seine Bedeutung verkannt worden war. Nicht eine Tabelle solcher Häuser enthält er, welche damals der Stadt zinsten, sondern solcher, von denen die Stadt an den Dom die Hauszinse zahlte. Geht man hiervon aus, so lösen sich viele bisherige Schwierigkeiten. Man muß sich erinnern, daß die Karolinger die Salvatorkirche (später Dom) reich ausgestattet haben. Ihnen verdankte das Stift ein großes Areal rings um die Kirche, auf welchem Boden es teils selbst Gebäude für seine Zwecke errichtete, teils die Bebauung gegen Entrichtung eines Zinses Anderen überließ. War auch der Grund königlich, so doch das Nutzungsrecht aus Seiten des Stiftes. Die einzelnen Bevölkerung Franks., 535.

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