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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 2 · p. Seite 155

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 2
Article
Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt am Main im Jahre 1360
Date
1888-01-01
Page
Seite 155 (sequence 2)
Language
German
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Jos. Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Franks, a. M. i. 1.1360. 155 gab man kürnert (— dann) äe» LeMtseu äeu Lrkern uuä äen I^näen uk^ äeu Korten uvä äeu I^üäen die au äew NoMv warteten. ^) Nun kam der König nach dem Tode des Gegners nach der Stadt, wohnte der Bestattung bei und begann sofort mit dem Rate Unterhandlungen wegen der Juden. Er bot ihm die Juden und ihre Besitztümer als Pfand gegen 15200 T, welche man ihm auszahlen solltet) Diese wichtige Verpfändung geschah am 25. Juni und wurde, nachdem die Genehmigung der Kurfürsten erfolgt war, schon vier Tage später bestätigt. ^) Allerdings war die Verpfändung noch kein Verkauf; aber bei der ewigen Geldnot der Kaiser ließ sich auch von der Zukunft keine Einlösung erwarten. Aus solche Weise wurden die ehemaligen königlichen Kammerwechte Leibeshörige der Stadt Frankfurt, wie teilweise schon 1346 die Wohnungen und Besitztümer der damals flüchtig gewordenen Juden für 3000 T an die Stadt übergegangen waren. Daß Karl bei der Verschreibung den Untergang der Gemeinde gewünscht, darf man bezweifeln. Sie sollte ihm ja auch in Zukunft, abgesehen von dem unveräußerlichen Gulden für den Kopf des Erwachsenen, bei seiner Anwesenheit in der Stadt Pergament in die Kanzlei, Betten für den Hos und die Kessel für die Küche liefern, außerdem die sieben Amtleute, Hofmeister, Marschall, Kammermeister, Thürkämmerer, Küchenmeister, Schenk und Speiser mit je 5 T beschenken. Gleichwohl macht der Abschnitt der Urkunde: ^äre «s anek, äas Kott nickt en^Me, 6ass äLe ^suäen von toäe8 ne^en ad^in^en oäer veräerböt oäer sersedlaAen ^üräen oäer en^eAkukren, es värs ^ovon es ^äre, es käme vwvon es käme, den Eindruck, als habe der König das Schlimmste vorausgesehen.*) Schwerer noch läßt sich die Absicht der Stadt bei Abschluß des Vertrages erkennen. Denn leider erwähnt das Rechenmeisterbuch jenes Jahres, das sonst über die damaligen Verhältnisse Aufschluß gewährt, weil auch die kleinsten Ausgaben gebucht wurden, dieser so großen Summe weder direkt noch indirekt. Doch ist es zur richtigen Beurteilung dieser städtischen Ausgabe nötig, daß man sich folgende Umstände gegenwärtig halte: -1. Die Stadt mußte damals bereit sein, den Kaiser um jeden Preis zu besänftigen, nachdem sie ihn durch die lange Weigerung, ihn anzuerkennen, erzürnt hatte. 2. Außerdem brachte sie ein solcher Erwerb in ihrem Streben nach Reichsfreiheit um ein Bedeutendes vorwärts. 3. Sie mochte hoffen, auf irgend eine Weise das Opfer zurück zu erhalten; gab doch die jüdische Gemeinde zuweilen recht ansehnliche Geschenke, z. B. 1372 2130 fl.-) 4. Im Falle der Flucht oder des Untergangs der Gemeinde konnte man sich an Besitzungen und Schulden erholen. t) Rechenmeisterbücher der Stadt Frankfurt im städt. Archiv 1348, S. 3-, vgl. ib. S. 30. 2) LenokeQders Lsleota juris, I, 634 5. s) Id. VI, 567, 572 f. ») Ssnek. 8sl. jur., I, 641. 5) Rmb. 1372. Bücher, Die Bevölkerung von Frankfurt a. M. im 14. und 15. Jahrhundert, S. 541:1390, hat sich verzählt.

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