Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 1 · p. Seite 106

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 1
Article
Otto Stobbe
Date
1888-01-01
Page
Seite 106 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2259275-2259334-2259336-2263570--0574-2263688
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Breslauer, ausschließlich während der 15 Jahre seines Leipziger Aufenthalts in den Dienst seiner wissenschaftlichen und akademischen Lehrthätigkeit gestellt, und nach beiden Richtungen hin hatte er die schönsten Erfolge. Ueber seine rechtswissenschaftlichen Werke hat ein berufener Fachgenosse und Freund des Verewigten, Geheimrath L. Goldschmidt sich in einem warm empfundenen Nachruf ausgesprochen (Preußische Jahrbücher Band 59), aus dem wir mit Genehmigung des Verfassers die Beurtheilung der Hauptwerke Stobbe's hier anschließen dürfen. „Zn klarer Erkenntniß seiner besonderen Anlagen hatte Stobbe sein Ziel nicht dahingesteckt, die obersten Prinzipien des Rechts zu erforschen, sondern unser noch so vielfach lückenhaftes positives Wissen zn bereichern. Ganze Quellengebiete, insbesondere die Stadtrechte und die jüngeren Landrechte, waren noch nahezu unaufgeschlossen, über den Sachsenspiegel und dessen Ausläufer war man, trotz Eichhorn s bahnbrechendem Vorgang, nur ausnahmsweise hinausgekommen. Die spätere Fortbildung des Deutschen Rechts, unter dem Einfluß höherer Kultur, des Anwachsens von Handel und Gewerbe, des Ausgleichs der mittelalterlichen Ständeunterschiede, wie sie vornehmlich in den Städten sich vollzog, die immer durchgreifendere Umgestaltung der Stammes- und Territorialrechte, welche mit dem Beginne strafferer monarchischer Centrälisarion und Staatsverwaltung in den größeren und kleineren Landesherrschaften das vierzehnte bis achtzehnte Jahrhundert kennzeichnen, all dies war, trotz einiger wenigen, aber doch auf ein enges Gebiet beschränkter grundlegender Forschungen, noch kaum untersucht. Hier hat Stobbe seine ganze Kraft eingesetzt: seit der ersten größeren Schrift, welche schon den besonnenen Forscher zeigt und namentlich für das arg vernachläßigte deutsche Forderungsrecht ganz neue Gesichtspunkte eröffnet („Zur Geschichte des deutschen Vertragsrechts" 1855), bis zu seinem großen, einflußreichen, fünfbändigen Handbuch des deutschen Privatrechts (1871—1885), an dessen dritter Auflage er bis zu seinem Tode gearbeitet hat. Dazwischen liegt dann, neben zahlreichen kleineren und größeren, überwiegend rechtshistorischen Abhandlungen, seine umfangreiche zweibändige „Geschichte der deutschen Rechtsquellen", deren erster Band, noch eine Zugendschrift (1860), eine äußerst sorgsame und für jene Zeit sehr dankenswerthe Zusammenfassung aller bisherigen Einzelforschungen auf diesem schwierigen, vielumstrittenen Gebiete ist, der zweite dagegen (1864) nahezu ganz auf eigener durchaus selbständiger Forschung beruht. Hier, wie bereits in der letzten Abtheilung des ersten Bandes, wird zum erstenmal die Periode der Reception des Römischen Rechts und die damit zusammenhängende Universitärwie Gelehrtengeschichte aufgeschlossen, wird die so verwickelte Ausbildung der deutschen Stadt- und Landrechte bis zu den abschließenden Gesetzgebungen der neuesten Zeit in mustergültiger Vollständigkeit verfolgt."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.