Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 4
- Article
- Briefe von Lazarus und Gabriel Rießer
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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374 H- Baerwald und M. Jsler, Briefe von Lazarus und Gabriel Rießer. Verhandlungen wurde u. A. angeführt, daß die Advokatur einem jüdischen Rechtsgelehrten verweigert worden sei. Die Frage, ob den Juden der Besitz von Immobilien zusteht, ist bestritten; doch hat sich unter anderen gewichtigen Autoritäten auch Sir Robert Peel dafür erklärt. — In Dänemark sind die Juden freilich Bürger; doch beruht in diesem unter absoluter Herrschaft stehendem Lande dieses Verhältniß, wie jedes andere, im Grunde mehr auf. Privilegien, als auf Gesetzen. Die Regierung konnte dort auch Juden zu Ämtern wählen, hat sich aber bis jetzt dessen noch enthalten. In Norwegen sind nie Juden geduldet worden. In Schweden wo es deren nur wenige in wenigen Städten giebt, gelten, so viel ich weiß, noch vielerlei Beschränkungen. In Deutschland muß man vor allem die Länder unterscheiden, wo die Juden ein modificirtes Bürgerrecht haben, vermöge dessen ihnen nur politische Rechte, Ansprüche auf Staatsämter, hie und da auch einige Zweige des Erwerbs, vorenthalten sind; und die, wo ihnen überhaupt das Bürgerrecht, und dem gemäß, da, wo Zunftzwang hinzukommt, die Freiheit, bürgerliche Gewerbe zu treiben, fehlt. Zu den letzten gehören (von Lübeck und Bremen abgesehen, wo gar keine Juden in der Stadt wohnen dürfen) Hamburg, Sachsen, Hannover und einige kleinere Staaten. In der ersten Stadt kann es noch kein Jude bis zum Lehrburschen in einem zünftigen Handwerk, wenigstens in der Regel, bringe^. In Sachsen können nach einer Verordnung von 1819 die Juden Gesellen, aber nicht Meister werden. In Hannover ist dasselbe Verhältniß; doch wird wohl hie und da durch Dispensationen und Concessionen nachgeholfen. So wird z. B. von dem Oberappellations-Gericht in Celle kein jüdischer Advokat Lmmatrikulirt, wenn er nicht zuvor einen Dispens vom Justiz-Ministerium erhalten; dieser Dispens ist aber bis jetzt in der Regel ertheilt worden. Aus ähnliche Weise werden, glaube ich, hie und da, an einzelne Handwerker Concessionen ertheilt. Der Besitz von Immobilien ist in diesen 3 Ländern den Juden in der Regel untersagt. In die Kategorie der Staaten der anderen Art gehört zuerst Preußen, das durch das Gesetz vom Jahr 1812 den Juden das Bürgerrecht ohne Beschränkung einer Privatthätigkeit ertheilt hat.. Die Zulässigkeit zu städtischen, so wie zu Schul- und Universitäts-Ämtern ist darin ausdrücklich ausgesprochen; auch die Ertheilung von Staatsämtern behält sich die Regierung darin vor. Durch den unseligen Geist der Bekehrerei aber, der sich seit einer Reihe von Jahren der Preußischen Regierung bemächtigt hat, ist die freie EntWickelung, die dieses Gesetz herbeiführen sollte, gehemmt worden. Zu städtischen Ämtern wurden Juden nicht selten erwählt; aber zur Zulassung zu einem Staatsamt hat die Regierung immer die Taufe als eine Präliminar-Maßregel verlangt, und leider hat ihr ein großer Theil derer, die darauf Anspruch machten, ihren Willen gethan. Ja, der König hat sich so weit vergessen, durch eine Kabinets-Ordre von 1823 geradezu zu erklären, daß, dem ausdrücklichen Ausspruch des Gesetzes absolut zuwider, auch zu Schul- und Universitäts-Ämtern keine Juden zugelassen werden würden! Da in Preußen, wie bekannt, die Stelle der Advokaten von Beamten vertreten wird, so ist dadurch auch dieser Zweig