Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Juden und die deutsche Literatur
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 362 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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362 Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur^ da der Held des Jahrhunderts, der Mann der Kraft und der Weisheit, da Napoleon als Befreier jenes unglücklichen Volkes auftritt, das eine lange Reihe von Jahrhunderten hindurch mit Schmach beladen, im Dreck, im tiefsten Elende, in einem Zustande schmachtete, aus dem das Laster und das Verbrechen wie der Rauch aus der Flamme hervorgehen mußte." Die Gegenschrift gegen Jakobsohns Schristchen, welche Goethe im Auge hat, ist ohne Zweifel die folgende: „Bemerkungen über des Herrn Geh. Finanzraths I. I." und nun folgt wörtlich der Titel der Jak.'schen Schrift 1808, ohne Druckort. 48 SS. — An welche Stellen Goethe bei seinem Lobe denkt, ist natürlich schwer zu sagen. Lebhaftigkeit des Tons, witzige Einzelbemerkungen sind der Schrift gewiß nicht abzusprechen; der ungenannte Verf. weiß mit großer Geschicklichkeit die schwachen Seiten der Jak.'schen Darlegung zu erspähen und gegen diese seine Waffen zu gebrauchen. Er vertheidigt z. B. die Forderung, daß der Rabbiner Philosophie und orientalische Sprachen studirt haben müsse. „Er soll sich mithin so vorbereitet haben, daß er seiner Gemeinde ein völlig und in aller Rücksicht brauchbarer Lehrer sei. Gewiß glaubt der edle Fürst so wenig, daß Studium der Philosophie und Philologie Rabbiner und Theologen bilde, als es irgend ein denkender Mann glaubt; aber was auch Herr I. meint, nie kann ein brauchbarer Theologe ohne gründliches Studium der Philosophie und Moral, und ein gelehrter Theowge ohne gründliche philologische Kenntnisse sein — so lange die Theologie eine Wissenschast, zur Veredlung vernünftiger Menschen und auf heilige, in einer fremden Sprache geschriebene Bücher gegründet bleibt." Sehr gut ist die Widerlegung der Jak.'schen Behauptung, der Rabbiner habe nun, da Jurisdiction u. A. ihm genommen sei, nichts mehr zu thun. „Hat der Rabbiner nicht im Tempel zu lehren? Hat er nicht Vorträge zu halten, welche Kenntnisse voraussetzen und Kenntnisse verbreiten? Ist es nicht möglich, wenn der jüdische Gottesdienst in bloßen Formalien besteht, mechanisch ist, ihn nun dahin abzuändern, daß er gehaltvoll werde und Nahrung für den Geist gebildeter Juden liefre? kann, darf, soll er nicht zur Aufklärung minder gebildeter Juden benützt werden? Oder ist die Nation schon so weit vorgeschritten, daß Niemand, durchaus Niemand einen sortgesetzten Unterricht in seiner Religion, Ermunterungen zum Guten, Aufforderung zur Beharrlichkeit im Guten, Warnungen vor Fehlern bedarf? Da wären wir ja in einem großen Jrrthum gewesen und der Herr Jakobsohn hätte diesen, zur Ehre seiner Nation, uns berichtigen sollen!" Auch die folgende Stelle mag, nicht mit Unrecht, Goethes Beifall gefunden haben: „Gleiche Rechte muß der Staat seinen Bewohnern erhalten: Ungleichheit der Rechte hebt alle bürgerliche Ordnung auf . . . Nur eine gesetzgebende Gewalt kann im Staate stattfinden, nur eine richtende, sollen nicht Widersprüche auf Widersprüche entstehen. Oder soll zwischen Juden jüdisches Recht gelten? Unter ihnen erlaubt sein, was im Staate verboten; ungestraft, was im Staate gestrast wird? Verboten sein, was der Staat erlaubt? Sollen im 19. Jahrhundert noch die Ehescheidungsgesetze gelten, welche Moses für die rohe Horde gab? Soll das Weib — doch auch freies, vernünftiges Wesen — noch immer nur Sklavin des Mannes und die Ehe von seiner Laune und