Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ein Brief Moses Mendessohns und sechs Briefe David Friedländers
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 270 (sequence 18)
- Language
- German
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270 Ludwig Geiger, Ein Brief Moses Mendelssohns jene lassen mir das ganze Land aus übelverstandener Religion abbrennen 5 oder sein Volk kehrt sich an seine Reden nicht, wozu nützt dann der Lehrer? Und das letztere ist der Fall. Denn, welcher R. Raphael Gnatschin oder R. Meier Eger, welcher Dummkopf oder kluge Mann kehrt sich an den Rambam, wenn es Vermögen und Wohlsein und Glück seiner Familie gilt? Was von Feuersbrünsten gilt, gilt von allen diesen Gesetzen: die gesunde Vernunft geht über alle solche Spitzfindigkeiten hinaus und kehrt sich nicht daran, nur daß dem Einen das eine wichtiger, bequemer und thunlicher ist, als das andere. Der gemeine Menschenverstand räsonnirt so: der Sabbath ist eingesetzt zum Ruhetage, wo wir von den Weltgeschäften ruhen und über unsere wahre Bestimmung nachdenken sollen. Diese ist: uns und unsern Nebenmenschen wahrhaft glücklich zu machen. Am sabbath sollen wir über diese unsere wahre Pflicht nachdenken, und uns zu ihrer Uebernahme, wie peinlich sie uns auch drücken möge, anfeuern. Aber über das Denken über die Pflichten sollen wir die Pflichten selbst nicht verabsäumen. Wenn ich also am Sabbath retten kann, muß ich retten. Wer mich eines Andern belehren will, ist einfältig oder führt mich irre, oder fürchtet sich vor Priesterverfolgung, — letzteres scheint der Fall bei Rambam gewesen zu sein. Wie könnte sonst der Philosoph lehren: „Man darf der Nichtjüdin am Sabbath bei der Entbindung nicht beistehn, selbst für Lohn". Er, der selbst Arzt war, würde man ihn am Hofe, wo er gelebt hat, wenn er sich geweigert hätte, eine Heidin zu accouchiren, nicht auf ewig aus dem Lande verwiesen haben? Und der Rambam selbst sagt in seinem More Nebuchim: „Wie soll es Dir einfallen daß ein Mensch allein steht, und nicht im Zusammenhang mit andern, folglich würden alle guten Anlagen unbenützt bleiben, man bedürfte ihrer nicht und sie würden ihn in nichts vervollkommnen". Wie läßt sich das mit seinem Gesetz in „Jad hachasaka" vereinigen? Oder wollen Sie sagen, — „mir würde es nicht einfallen", daß ich so etwas sagen sollte — Ihr nur heißt Menschen und sie heißen nicht Menschen." Mit einem Worte: Ich kenne kein Gesetz in der Welt, das mich abhalten kann, meine Pflichten gegen Menschen, und wenn es Hottentotten wären, zu thun. Nun aber halten mich „die traditionellen Gesetze in dieser Zeit" von meinen Pflichten ab; nun sehe ich tagtäglich, daß man zweimal Tefillin legen, zwei Stunden dawnen, in Sack und Asche zehn, den schönsten Lulaw, die koschersten Mazzoth, die prächtigste Sepher Thorah haben, und doch ein Schurke gegen seinen Nebenmenschen sein kann. Ja noch mehr, ich sehe, daß eben die Leute mit ihren „eingeübten Menschengeboten" die wahre Moral mit Füßen treten. Muß ich nicht mit dem Propheten Jesajas ausrufen: „Ist dies etwa ein Fasten, woran ich Wohlgefallen habe"? Ich schlage außer dem Propheten „den göttlichen Sänger" auf: „Wer darf wohnen in Deinen Zelten, wer weilen auf Deinem heiligen Berge"? Was antwortet der göttliche Sänger: Laß den Goi umkommen in Kindesn'öthen, laß Dein Haus abbrennen; wenn „der Brand am Sabbathabendist", so „sollst Du Nahrung retten für drei Mahlzeiten, am Morgen!) d. h. Vorabend des Sabbath.