Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 251

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Österreich
Date
1887-01-01
Page
Seite 251 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2259275-2259313-2259317-2263303--0279-2263379
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

G- Wolf, Zur Geschichte der Juden in Österreich. 251 im dritten Falle ebenfalls die Kleidung verwirkt und überdies samt Familie aus dem Lande verwiesen werden. Dieses Mandat scheint auch aus folgendem Grunde erlassen worden zu sein: Es war den Juden verboten, ohne Pässe Wochen- und Jahrmärkte mit ihren Waaren zu besuchen. Die Sache wurde jedoch von den Marktcomissären (sie mögen ihre Gründe dafür gehabt haben) nicht beachtet. Die christlichen Kaufleute erhoben hierauf gegen die Marktcomissäre Klage, weil sie ihnen diese Concurrenz nicht vom Halse schafften. Die Marktcommissäre wurden hierauf zur Rede gestellt. Diese erklärten jedoch, sie seien nicht in der Lage, die Juden von den Christen zu unterscheiden. Hierauf erfolgte das Mandat. Daß thatsächlich das Judenzeichen 1551 ein Novum in Österreich war, geht aus folgenden zwei Schreiben des Kaisers an seinen Sohn Ferdinand, Statthalter in Prag, hervor, in welchen er am 28. July 1551 ein Gutachten darüber verlangt, ob auch für die Länder der Böhmischen Krone ein gleiches Mandat erlassen werden soll, und nachdem der Erzherzog mit der Antwort gesäumt hatte, am 4. Sept. 1551 ihn neuerdings daran erinnert. Die Schreiben lauten: 1551; 28. Julii. Kaiser Ferdinand schickt seinem Sohne Erzherzog Ferdinand eine Abschrift des Mandats, welches befiehlt, daß die Juden in den oesterr. Ländern ein Zeichen tragen sollen, um sich von den Christen zu unterscheiden; der Erzherzog wolle darüber sein Gutachten abgeben, da auch für die Länder der Krone Böhmen ein gleiches Mandat erlassen werden soll. Ferdinand von Gottes Genaden Römischer, Hungrischer und Behimischer Khünig. Durchleuchtiger, hochgeborner, freuntlicher lieber Sonn und Fürst! Wir ubersenden deiner Lieb hiemit ain Abschrift unser Mandat, so wir in allen unfern undern, obern und vordern oesterreichischen Fürstenthumben und Landen wegen der Judischait, damit sie Zaichen tragen und von den Cristen erkennt werden sollten. Jndrugk allenthalben haben ausgeen lassen, wie dann dein Lieb verrner sehen werden. Weil sich dann nit ain kleiner sonder der maiste Theil der Judischait in unserem Khunigreich Behaim und desselben incorporirten Landen enthalten und wonen thuen, haben wir für pillich eracht, gleichfals solliche Mandata in gedachter unser Cron Behaim und derselben eingeleibten Landen derhalb ausgen zulassen und das Zaichen und Gemerk die Juden zutragen zuverordnen. Verwegen welle Dein Lieb sollich Mandat abhören und ob was darzue gesetzt oder davon auszuthuen were, uns deiner Lieb Gutbedunken im Fal anzuzaigen, daran erzaigen uns dein Lieb vaterlichs angenembs Gefallen Geben in unser Stat Wien den achtundzwaintzigsten Juli anno zc. in einundfunfzigsten unserer Reiche des römischen im einundzwainzigsten und der andern allen im 25. Ferdinand (ra. p.) (Orig. Böhm. Statth. Arch.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.