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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 250

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Österreich
Date
1887-01-01
Page
Seite 250 (sequence 3)
Language
German
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250 G. Wolf, Zur Geschichte der Juden Lu Osterreich. richten dürfen. Eine Ausnahme wurde in der Beziehung gemacht, daß Christen (Männer, aber nicht Weiber) den Juden am Sabbat die Zimmer heizen und Freitag Abend die Lichter auslöschen dürfen. Doch das Verbot wurde nicht beachtet und die Kaiserin Maria Theresia sah sich veranlaßt, dasselbe am 30. Januar 1760 „aufzufrischen". Josef II. hob dieses Verbot für die Juden in Wien im Jahre 1783 auf. In Folge einer Anzeige von Seite eines katholischen Geistlichen befahl Kaiser Franz 7. September 1814 dieses Verbot „ernstlich" aufrecht zu erhalten. Im Jahre 1818 und dann 1819 (Kaiserl. Entschließung vom 3. December) wurde es wieder erneuert. Damals befanden sich (in runder Summe) bei 13000 Juden in Böhmen 4000 christliche Dienstboten. 1823 wurde das Verbot direct vom Kaiser, dem damaligen obersten Hofkanzler Grafen Saurau in Betreff der Juden in Mähren eingeschärft. Noch am Juli 1857 machte die Statthalterei in Lemberg bekannt, daß dieses Verbot erneuert wurde, und erst nach der Schlacht bei Solferino brachte die officielle K. K. Wiener Zeitung die Bekanntmachung, daß das Verbot des Haltens christlicher Dienstboten, Ammen, Gesellen und Lehrjungen von Seite der Juden, da, wo es noch bestand, nicht mehr zu handhaben sei. Ausgeführt wurde es aber überhaupt nicht. In ähnlicher, wenn auch nicht in gleicher Weise verhielt es sich in Betreff des Judenzeichens. Während in Italien und insbesondere in der Republik Venedig dem Judenzeichen große Bedeutung beigelegt wurde (es liegen uns diesbezügliche Decrete vom 28. Juni 1366, 3. Mai 1395, ferner aus den Jahren 1409 und 1419 vor ') scheint man in Österreich demselben erst im 16. Jahrhundert Aufmerksamkeit zugewendet zu haben. Wir finden nämlich ein Mandat (Wien, 12. September 1511, Freitag nach Christi Geburt) an Niklas Grafen Salm, Kaiserlichen Feldhauptmann in Marchegg, des Inhaltes, daß die außer der Stadt Wien sich aufhaltenden Juden nicht an die Kleiderordnung, welche in Wien ist, gebunden sind, und daß man sie darin nicht unbillig beschwere. Aber anch in Wien scheint man die Angelegenheit außer Acht gelassen zu haben, denn in dem Mandate Ferdinands I. vom 1. August 1551 (Ooä. ^ustr. I 566) wird nicht auf frühere derartige Mandate oder Erlasse hingewiesen, sondern es heißt in demselben . . . „und die Juden an einem Zeichen wie an anderen und mehr Orten beschicht, gemerkt und erkannt werden". Es wird also nur darauf hingewiesen, daß dieses Zeichen an anderen Orten üblich sei. Als „Zeichen" wird hierauf nicht ein gehörnter Hut angegeben, sondern „an seinem oberen Rock oder Kleid auf der linken Seite der Brust einen gelben Ring, hierbei verzeichneter Runde und Breite des Zirkels und nicht schmäler oder breiter von einem gelben Tuch gemacht, öffentlich und unverborgen gebrauchen und tragen sollen". Wer dagegen handelt, sollte im ersten und zweiten Falle die Kleidung, die er trägt, verwirkt haben, und In Venedig sowie in den anderen Theilen Italiens, insbesondere in Mailand, wurden Juden, die sich Verdienste erworben hatten, von dem „Zeichen" befreit. So wurde in Venedig 13. December 1475 der klaMter Neäioivae I^asar! hnonäam Nax Jude berühmter Arzt, der sich um die Republik sehr verdient gemacht, von dem Judenzeichen befreit.

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