Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Österreich
- Date
- 1887-01-01
- Page
- 250 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2259275-2259313-2259317-2263303--0277-2263377- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur Geschichte der Juden in Osterreich. Von G. Wolf. II. Das Judenzeichen. Wie bekannt, wurde auf dem Lateran Concil unter Jnnocenz III am 30. November 1215 beschlossen, daß die Juden in allen christlichen Landen zu jeder Zeit eine sie von den Christen unterscheidende Tracht anlegen sollen. Dieses Unterscheidungszeichen wurde nicht codificirt und daher kam es, daß es nicht aller Orten gleich war und eine große Mannigfaltigkeit bot. Auf dem Concil zu Wien unter dem Vorsitze des päpstlichen Legaten Gudeo 12. May 1267 (vrgl. Wattenbach bei Perz, Nov. kermaniae und nach diesem Bärwald in Wertheimers Jahrbuch ftir Israeliten 1859/60) wurde beschlossen, daß die Juden verhalten werden, gehörnte Hüte oder Kappen zu tragen. Die Kirchenversammlung zu Ofen 1279, bei welcher auch polnische Kirchenfürsten anwesend waren, wieder beschloß, daß die Juden zur Unterscheidung von den Christen ein Rad von rothem Tuche auf dem Oberkleide an der linken Seite der Brust tragen sollen. Eigenthümlich genug jedoch während mehrere Beschlüsse des Wiener Concils sofort ins Leben traten und sich dauernd erhalten haben (Beispielsweise führen wir an: In Punkt 2 wurde festgesetzt, daß die Juden dem Pfarrer, in dessen Bezirk sie sich aufhalten, dafür, daß sie Orte, in denen Christen wohnen sollten, inne haben, nach der Größe des Schadens entschädigen müssen. Thatsächlich zahlten die Juden in Wien in Folge dessen, allerdings wußte man nicht mehr warum und weshalb, bis zum Jahre 1865 der Curie zu St. Stefan jährlich fl. IVO) kamen andere nicht zur Ausführung, oder mindestens wurden sie zeitweilig nicht beachtet. So wird im Punkt 4 der angeführten Beschlüsse der Wiener Kirchenversammlung den Juden das Halten christlicher Dienstboten verboten. Dieses Verbot wurde oft und wiederholt republieiert (wir haben Mehreres darüber in unserem: „Josef Wertheimer ein Zeit- und Lebensbild", S. 47, 61, 102-104, 108, 114 ff. mitgetheilt) aber es wurde doch nicht beachtet. Wir wollen hier nur einige Daten hervorheben. Am 28. September und dann am 26. November 1725 erschienen Verordnungen, nach welchen den Juden gestattet wurde, daß ihnen Christen oxera.8 liberales, artlüelales, eouiereiales et zneedaiueäs, doch durchaus keine knechtische Arbeiten ver-