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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 248

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Österreich
Date
1887-01-01
Page
Seite 248 (sequence 1)
Language
German
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248 vr. I. Kraeauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. unmutsvoll äußerte er sich gegen Pfefferkorn, es wäre, wie die Dinge jetzt lägen, besser gewesen, wenn man sich mit einer so wichtigen Aufgabe überhaupt nicht befaßt hätte, als sie so schlecht zu beenden.') Um so entschiedener ergriff er nunmehr die Partei Pfefferkorns. Vom Erzbischof warm empfohlen, reiste der Apostat abermals zum Kaiser, und seinen und Kunigundens Bemühungen gelang es „mit vieler Mühe", den Kaiser zum Erlaß des Mandates von Füssen zu veranlassend) Durch dasselbe wurde unter anderen auch Reuchlin aufgefordert, ein Gutachten über die Schädlichkeit der jüdischen Schriften abzugeben; von einer Wegnahme derselben, wie sie die Mandate von Padua und Roveredo befahlen, war in diesem keine Rede. Am 6. Oktober hatte Reuchlin sein Gutachten zu gunsten der hebräischen Schriften ausgearbeitet, nach Rankes Worten: „ein schönes Denkmal reiner Gesinnung und überlegener Einsicht," und es nach der Forderung des vierten Mandates dem Erzbischof eingereicht. Damals mochte Reuchlin wohl nicht geahnt haben, welch weittragende, ja welthistorische Bedeutung dasselbe haben würde. Pfefferkorn wandte sich, jetzt von den Dominikanern unterstützt, deren Haupt und Ketzermeister Hochstraten das Gutachten nie verzieh, gegen Reuchlin. Um diesen andrerseits scharten sich deutsche Humanisten, die instinktiv fühlten, daß mit Reuchlin sie alle angegriffen würden. „Der Ort, an dem nun verhandelt wurde, war ein größerer: es war Rom. Die Sache, um die gekämpft wurde, war eine bedeutendere: es war die Berechtigung des Humanismus gegenüber der Allmacht der Dunkelmänner.^) t) vekensio 1. o. 2) S. Graetz IX S. 100, 532. Graetz bezieht (S. 540) hier auf eine Stelle in dem hebr. Brief Reuchlins an den jüd. Leibarzt Leos X. Unter den in diesem Briefe erwähnten judenfeindlichen Bischöfen ist in erster Linie der Erzbischof v. Mainz gemeint, über dessen zu Ungunsten der Juden erfolgte Umstimmung oben mehreres beigebracht ist. (Irrig ist daher Graetz IX, 95.) Für diese Umstimmung wichtig ifl noch eine Urkunde 1511 (Copie im Frankfurter Stadtarchiv), in welcher er der Frankfurter Stadtpfarrer Meyer beauftragt, Reuchlins Augenspiegel zu prüfen Pfefferkorns ästensio L 3b hat also diesmal recht; Graetz IX, 121 und Geigers Reuchlin S. 256, Vorwürfe gegen Meyer sind unbegründet. — Graetz' Auffassung (IX, 99) über Maximilians Beweggründe zum Erlaß des Augsburger Mandats beruht auf irrigen Voraussetzungen. s) Geiger, Archiv S. 217. Nachtrag. Von verschiedener Seite werde ich aufmerksam gemacht, daß daß von mir nicht enträtselte "O55^ (S. 171 Anmerk. 6) der fränkische Gaunamt Grabfeld ist (s. Ritters geogr. Lexikon). — S. 171 Anmerk. 7 dürfte für j^DIZ. eher zu lesen sein (711) — Der Abdruck des urkundlichen Materials erfolgt an anderer Stelle. Die öfters erwähnte Stadt Weißenburg liegt wie Rothenburg, in Mittelfranken nicht im Elsaß. — ^-z^i ist nicht Fürth (erst 1528 find die Juden daselbst urkundlich nachzuweisen), sondern wohl Wördt oder Wörth in Unterfranken, aus welche? Stadt die Juden 1518 vertrieben wurden.

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