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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 243

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
Date
1887-01-01
Page
Seite 243 (sequence 14)
Language
German
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vr. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. 243 Nichtbeachtung der Mandate, wie inkorrekt sie auch jetzt zur Ausführung kamen, des Kaisers und des Erzbischofs Ungnade aus sich zu laden, überwog schließlich alle übrigen Bedenken. Insgeheim konnte man ja immer noch genug für die Juden thun. Um 2 Uhr nachmittags erhielten diese den strengen Befehl, ihre Bücher ins Spital zu bringen. Ihr Widerstand war gebrochen. Gehorsam kamen sie jetzt dem Befehle des Rates nach und trugen noch am selben Tage ihre Bücher ins Spitals) Der Rat beauftragte sodann Pfefferkorn, ein genaues Verzeichnis derselben anzufertigen und die tauglichen ihren Besitzern wieder zuzustellend) Bereits am 13. April fand die Aufzeichnung in Gegenwart des vom Rat deputierten Schreibers Hillarius Ochs und des Richters Hans Fischer statt. 2) Höchst wahrscheinlich verfuhr man in folgender Weise: Die Juden nannten dem Schreiber den Titel jedes abgelieferten Werkes; derselbe schrieb ihn, und zwar, da er des Hebräischen unkundig war, oft mit vollständiger Verstümmelung des Titels in ein Fascikel nieder. Die Bücher wurden hierauf in Fässer gelegt ^) und vom Rate in Verwahrung genommen. Pfefferkorn konnte mit seiner Beute wohl zufrieden sein. Er selbst rühmt sich, den Juden nicht weniger als 1500 Bücher weggenommen zu haben. 5) Ihre Zahl wäre noch größer gewesen, wenn der Rat nach dem Wunsche Pfefferkorns auch die Bücher der fremden Juden in die Fässer hätte legen lassen. Aber er wies diese Forderung zurück —, die Reklamationen der Fürsten waren in noch zu frischer Erinnerung —, gab vielmehr die fremden Bücher ihren einstweiligen Besitzern zurück, nachdem dieselben eidlich verpflichtet wurden, sie weder beim Gottesdienste zu gebrauchen noch heimlich aus der Stadt zu schaffen. ^) nornen Kaden — vis? naed rnittaZe ant^vort 2u Zeden, bedeutet: der Rat beschloß aus den Bericht der Ratsfreunde, daß die Juden sich gestern (am 10.) geweigert hätten, ihre Bücher Pefferkorn zuzustellen, Nachmittag den Juden Bescheid zu geben. S. Memoriale am Schluß. 2) S. Ratschlag.?orn. 1^ 1510 iol. 131: vS' kritaZ cznasiinoäc. Zeuiti: ^.Is?er?er^orri vs? dekeld ka^. rnt. vricl v. A. d. von Neut2 clen Znclen Ire dnoner Zenornen dat. —?er?er^orn saZen, clie dueder vK' 2u seielinen, ^es in der?al dinterleZt ist, vncl ^vas vntoZelied ist, dekaliert, vncl >vas togeliod ist, inen Nidder Zeder». 2) Zm Frankfurter Stadtarchiv befindet sich ein Fascikel, welches die Titel sämtlicher konfiscierten Bücher enthält. ^) Die Juden mußten diese selbstverständlich auf ihre Kosten anfertigen lassen. Die Rechnung ist uns noch erhalten auf einem Zettel, der im Fascikel lag. 5) S. Defensiv L.: Lio kaeturn est, yuocl enin preclietis rnills et HninZentos lidros a incleis snstnlerini dosczne äevosnerirn axucl donesturn senatum trauetorä. ete. Und in der That, zählt man die ins Faseike! aufgenommenen Bücher zusammen, so bleibt seine Angabe hinter der Wahrheit nicht sehr zurück. 6) S. Fascikel toi. 13»:?sseic dat ein dnod Senorninen, Zelrort Seriem SMern drnder 2N XitsinAen. . . . Einige Juden „Kaden dz^ irern Hnclesodera ei6t Zes^oren vncl die irerndclen dueker v^iclcler AeZeden, üoed. clas sie clieselden nit Zedrnoden sollen in irer s^naZoZen, aned. snncler desedeiclt des rats nit vs^ 3er staclt lassen, dat inen ^aeod Lei Seiler), Keldreodt Lolt^dnsen, Dnäers Lirclen cles ra.ts vncl Lillarins Oxsed sedrider ZesaZt worden (Schreiber ist aus der Konstruktion gefallen).

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