Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 241

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
Date
1887-01-01
Page
Seite 241 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2259275-2259313-2259317-2263302--0268-2263369
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

vr. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. 241 nur insofern machte der Rat ihnen eine Koncession, als er ihnen gestattete, einen der bekanntesten Advokaten, Bernhard Huselin, zum Sachwalter zu nehmen. Noch am selbigen Nachmittag fanden die Verhandlungen über die Bücher in der Synagoge statte) Dort hatten sich Ortlieb und Pfefferkorn, sowie die Ratsdeputierten Adam, Jacob Heller, Gilbrecht v. Holzhausen, Andres Herden und der Ratsschreiber eingefunden; für die anwesenden Juden führte Bernh. Huselin das Wort. Zunächst las Ortlieb den erzbischöslichen Erlaß, dem das Roveredaner Mandat einverleibt war, vor. Darauf ergriff Huselin das Wort. Er protestierte gegen die Stelle im kaiserlichen Mandat,^) welche den Juden Ungehorsam gegen den Kaiser vorwarf. Stets hätten sie sich als seine gehorsamen Unterthanen erwiesen. Falls sie sich aber bei der vorjährigen Verhandlung nicht immer korrekt ausgedrückt hätten, so möge man dies ihrer Unbeholfenheit im Reden zu gute halten, ihre Worte aber nicht als Widersetzlichkeit auslegen. ^) Im übrigen wäre die erzbischofliche Kommission so weitläufig abgefaßt und enthalte so viele verschiedene Bestimmungen, daß sie längere Zeit brauchten, um diese vollständig zu verstehen, und deshalb augenblicklich keinen Bescheid geben könnten. Sie baten um 8 Tage Bedenkzeit. Die Kommissarien aber durchschauten wohl die Absicht der Juden, nur Zeit zu gewinnen, und schlugen deshalb ihre Bitte ab. Nunmehr erklärten die Juden, nichts läge ihnen ferner, als sich gegen den Kaiser oder gegen den Erzbischos aufzulehnen, aber gegen einzelne Punkte des Mandats müßten sie doch Einsprache erheben, da aus ihnen hervorgehe, daß der Kaiser über sie falsch berichtet wäre, daß also die Mandate „mit Verschweigung der Wahrheit und Vorbringung der Unwahrheit erlangt seien". Zuvörderst hätte man ihm absichtlich verschwiegen, daß sie sich bei der früheren Anwesenheit Pfefferkorns bereit erklärt hätten, ihre Bücher prüfen zu lassen. Anstatt jedoch darauf einzugehen, hätte er sofort ihre Gebetbücher, auf die sich das Mandat gar nicht beziehe, weggenommen; ferner sei die Behauptung im Mandat, daß der Rat ihnen die Bücher genommen habe, falsch; Pfefferkorn habe dies gethan. Nicht minder unwahr sei der Satz im Mandat, daß der Rat zu Frankfurt mit den Geistlichen der Juden Privilegien durchgesehen und sie nicht im Widerspruch mit den kaiserlichen Verfügungen gefunden habe; schließlich habe sich der Erzbischof in seinem jetzigen Verfahren gegen die Juden nicht nach dem Wortlaut des zweiten Mandates gerichtet; derselbe hätte ihnen übrigens auf Grund ihrer Privilegien nichts zu gebieten. 1) Lrgrnd. kol. 122a, Lerndarä Suselin (das Memoriale schreibt Hußle) äen «Znäsn linen 2u äienen vnä inen äis 6rie rnsnäaten Zeven, ^das v. Padua, Roverdo, DsalH, sied äaruf Kaden 2n deäenken vnnä sied 2N einer vnren Zesediert inaenen ^vollenn, äie ratskrennäe d? ine ersen/nsn. — Für die folgenden Verhandlungen wird jetzt wiederum das Memoriale unsere Hauptquelle. 2) S. Mandat zu Roveredo: „^1s sion ader äie «juäenn ües (— Herausgabe der Bücher) Zev^iäert init ettlionsnn vnnZs^ersainenn vnn2iern1ionenn reden vnnä srsaiZenn." 2) S. Memoriale: od sie ader nit äie Zesoniokelionkeit Zedrnodt netten, sol inan inen als vvKSupten snZeden vn<Z nit äer vn^edorsaw.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.