Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 240 (sequence 11)
- Language
- German
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240 vi-. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. Wie könnten sie aber ohne Bücher „nach ihren Sitten und Herrlichkeiten in ihren Hochzeiten und Festen Gott den Allmächtigen loben?" Trotzdem also das jüdische Schrifttum Juden und Christen unentbehrlich sei, habe dennoch Pfefferkorn in durchaus willkürlicher Auslegung der kaiserlichen Mandate seinen Austrag überschritten und sie ihrer Bücher, ohne Kenntnis ihres Inhalts beraubt. Deshalb bitte der Rat den Kaiser, seine Mandate sowie alle übrigen Maßregeln gegen die Juden zurückzunehmen und ihnen die konfiszierten Bücher wieder verabfolgen zu lassen, damit sie dieselben nach alter Gewohnheit in ihren Synagogen brauchen, und auch ohne weitere Anfechtung laut ihrer Freiheit bleiben." Hundert Gulden hatten die Juden Hinsperg angewiesen, mit dieser Summe die einflußreichsten kaiserlichen Räte für die erste Supplikation günstig zu stimmen. Stieße er aber auf bedeutende Schwierigkeiten, so stellten sie ihm weitere hundert Gulden zur Verfügung, damit er wenigstens die zweite, beziehungsweise die dritte Supplikation durchsetze. In der zweiten, noch mehr aber in der dritten hatte der Rat seine Forderungen sehr herabgestimmt, t) Der Rat mochte jedoch befürchten, in seiner Parteinahme für die Juden zu weit gegangen zu sein. Sollte man sich ihretwegen mit dem Kaiser und den Fürsten verfeinden? Er überließ darum Hinsperg, der ja auf dem Reichstage hinlänglich Gelegenheit hatte, die allgemeine Stimmung gegen die Juden zu prüfen, die Entscheidung, ob man durch die Überreichung der Supplikationen nicht zu großen Anstoß errege. Befürchte er, daß daraus Unannehmlichkeiten für die Stadt erwachsen könnten, so solle er sie nicht abgeben.2) Nach Ablauf der Frist, also 8 Tage nach Ostern (9. April) erschienen Ortlieb und Pfefferkorn wiederum vor dem Rate, um seinen Beistand bei der Vollstreckung der erzbischöflichen Kommission zu verlangend) Vergebens hatten die Juden eine Appellationsschrift an den Rat eingereicht, in der sie das Verfahren Pfefferkorns, „der adsr in ^illenZ s?, unser vdri^e imeker addenäL^ 2u maeken", als durchaus ungesetzmäßig bezeichneten und Pfefferkorns Begehren so lange abzuweisen baten, bis des Kaisers Antwort auf ihre Supplikationen eingetroffen wäre.^) Mindestens möge man ihnen gestatten, die Bücher bis zur Besichtigung durch die Kommission in ihren Wohnungen zu lassen. Ihre Schrift wurde zwar am 9. April im Rate verlesen, s) doch ging man auf ihren Wunsch nicht ein; 1) In der zweiten Supplikation bittet der Rat den Kaiser zwar auch um die Erlaubnis, die Bücher den Juden herausgeben zu dürfen, doch sollten sie erst genau aufgezeichnet werden, und die Juden sich verpflichten, sie so lange in den Synagogen und Häusern zu bewahren, bis sie von einer Kommission besichtigt würden. In der dritten Supplikation dagegen bittet der Rat den Kaiser nur darum, den Streit zwischen Pfefferkorn und den Juden durch das kaiserliche Kammergericht entscheiden zu lassen. 2) S. Ratschlagungsprotokoll 1. 0. 3) S. Lrgrrid. kol. 121^: I'eria. tertia p08t ciuasiirwäo Zeviti (9. IV). 4) Original im Frankfurter Stadtarch. 0. D. 5) Ich beziehe auf sie die Stelle im LrAmd. kol. 121b: als äie Zeroein inäisodelt sekride detreSen Nansen ^eKerkoriis äev AeüanMen ^66sn, 6er sie ireidüeker dalder vväerstset. Ein Beschluß des Rats fehlt.