Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 10)
- Language
- German
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vi-. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. 239 Mainzer Universität, nach Frankfurt und gab ihm ein Beglaubigungsschreiben an den Rat mit.^) Am 22. März übergaben H. Ortlieb und Pfefferkorn dasselbe dem Rate. 2) Dieser geriet in nicht geringe Verlegenheit. Die beiden Kommissarien entschieden zurückzuweisen, hatte er weder das Recht noch den Mut. Der Kaiser hatte ihm ja ausdrücklich befohlen, sich den Verfügungen des Erzdischofs zu unterwerfen. Er hielt es für das beste, unter irgend einem Verwand Zeit zu gewinnen, und ersuchte daher die Kommissarien, da das Osternfest nahe wäre und die Ratsfreunde zum Sakrament zu gehen Pflegten, überdies die Ratsmitglieder zum großen Teil von Frankfurt abwesend wären, mit der Ausführung ihres Auftrags bis 8 Tage nach Ostern zu warten. Während dieses Zeitraumes konnten ja Hinspergs Bemühungen für die Juden erfolgreich seien. Darauf gingen Pfefferkorn und Ortlieb ein. Am 28. März benachrichtigte man Hinsperg von dem Vorgehen Uriels gegen die Juden und befahl ihm, ohne Verzug beim Kaiser die Beseitigung der erzbischöflichen Kommission durchzusetzen.^) Wenige Tage später, am 3. April ^) erhielt er aus Frankfurt drei Supplikationen; die zweite sollte er, wenn die erste; die dritte, wenn auch die zweite keine Beachtung fände, dem Kaiser überreichen. Alle drei Supplikationen sind fast gleichlautend; nur im letzten Teil weichen sie nicht unerheblich von einander ab. In ihrem Eingang bezieht sich der Rat auf die Erlasse der früheren Kaiser und Päpste. „Die Juden in ihren alten Gewohnheiten, Herrlichkeiten, Zierlichkeiten, Festen, Solennitäten in ihren Synagogen zu beschirmen; besonders verbieten sie aber, den Juden ihr Gut, also auch ihre Bücher wegzunehmen. Diese wären zum Verständnis der heiligen Schrift durchaus nötig, daher ihr Studium auch den Christen dringend zu empfehlen. Mit gutem Grunde habe auch Papst Clemens die hebräischen Schriften auf den hohen Schulen und Universitäten zu lesen und zu lernen befohlen. Denn wenn die Christen in hebräischer Sprache und Litteratur genügend bewandert wären, so würden sie die Juden mit ihren eigenen Schriften überwinden und sie zum christlichen Glauben bekehren." Noch einen andern Gesichtspunkt machte der Rat geltend. Die Ausübung des Gottesdienstes wäre doch den Juden im Reich gestattet. 5) In dekensio I. o. nennt ihn Pfefferkorn: „Serrnannnin Hess, dootorern saore tneoloZie, tnno ternporis prirnariurn reZentern in vniversitate NoZuntinensi." 2) (Diese so wichtige Notiz hat Geiger übersehen). VrZnid. ko?. 117^> sexta xost ^udiea: ^.Is ner öerniann Ortlied dootor evn eonnnission von v. d. von Nents vs^ASZanZeu vderant^vort nat, die binden detrsKen — den dootor ditten, den Kandel disx aont ts.A naon ostern dernv^en lassen, dv^il die neiliZ xvt inr anZen ist vnd die ratskrennd MeZen snin saerarnent sn Zenen; so sv anen der rar nit volkioinelion einander. y S. Reichstagsakten ^orn. XXV. 1510 5oI. 87. 4) Die Supplikationen sind Mar nicht datiert, doch beziehe ich das Datum im Ratschlagungsprotokoll lom. 1^ 1509 fol. 130: ^narta post paste (3. IV). Item 2^vo aksenriü'ten ner (!arle der Oornmission nalder sonioksn vvd vnderstenen (--- versuchen) su erlangen, die ein mit nnndert ZI. vvd die ander init?^ei Kundert ZI. hierauf. Die zweite Supplikation ist von Graetz aus dem Amsterdamer Manuskr. in s. Gesch. IX S. 529 und s. Monatsschrift z. T. unvollständig, z. T. unverständlich abgedruckt. 16*