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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 238

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
Date
1887-01-01
Page
Seite 238 (sequence 9)
Language
German
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238 vr. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. zur Übersiedelung nach Frankfurt aufgefordert habe.^) Ihm gab der Rat wahrscheinlich auch eine vom 16. März datierte Eingabe an den Kaiser mit, deren Inhalt freilich die Juden nur wenig befriedigen konnte, da der Rat in ihr nicht ihre Interessen, sondern nur seine eigenen verfocht. Immerhin bezeichnend ist aber, daß er die Auffassung der Juden bezüglich des kaiserlichen Mandats teilte, die Kommission solle die Bücher nur besichtigen, nicht wegnehmen. Er bittet den Kaiser, der Juden Bücher nicht aus der Stadt schaffen zu lassen, da dies eine Verletzung der obrigkeitlichen Rechte über seine Juden wäre. 2) Da wurde der Rat durch ein unerwartetes Ereignis zu noch entschiednerm Eintreten für seine Juden genötigt, Pfefferkorn und Hermann Ortlieb erschienen kurz vor Ostern plötzlich in Frankfurt. Man vergegenwärtige sich den Schrecken der Juden und die Überraschung des Rates! Da Uriel von Gemmingen bisher keine einzige Bestimmung des Mandats zu Roveredo zur Ausführung gebracht hatte, so gab man sich in Frankfurt der Hoffnung hin, der Besitz der Bücher, soweit sie nicht bereits Pfefferkorn den Juden weggenommen hatte, wäre nunmehr denselben gesichert. War ihnen doch noch in frischer Erinnerung, daß der erzbisch'ösliche Marschall Frowin v. Hutten ihre Sache beim kaiserlichen Hos so warm verteidigt hatte. Doch ihre Hoffnung war eine trügerische. Die Juden hatten die Handlungsweise des Erzbischofs zu sanguinisch beurteilt. Wohl hatte sich dieser anfangs Pfefferkorn abgeneigt gezeigt, aber nicht etwa aus Zuneigung für die Juden, sondern weil er es als Beleidigung, als Nichtachtung seiner Würde empfand, daß über Juden seines Sprengels eine Privatperson, dazu noch ein getaufter Jude, schalten und walten sollte. Jetzt aber, wo ihm, wenn auch nicht die Entscheidung, so doch der maßgebende Einfluß in der Bücherangelegenheit eingeräumt war, nahm er weniger am Mandate Anstoß. Sein verletztes Selbstgefühl war befriedigt; freilich um das Mandat selbst kümmerte er sich weiter nicht; die in demselben erwähnten Gelehrten ließ er nicht zu einer Kommission zusammentreten. Erst als Pfefferkorn endlich in Mainz erschien, wurde er wieder an dasselbe erinnert. ^) Diesmal leistete er ihm in seinem Vorhaben gegen die Juden keinen Widerstand mehr. Er sandte ihn in Begleitung keines geringeren, als des H. Ortlieb, Doctors der Theologie und Rektors der 1) S. über ihn des Kanonikus Job Rohrbach am Bartholomä'usstifte Frankfurter Chronik vom Jahre 149^-1502 v. G. E. Steitz. Archiv. Neue Folge Bd. 3 S. 45 ff., besonders S. 97 u. 98. Anmerkung 156. 2) Orig. im Frankfurter Archiv: „anon vnser vderkeit, 80 n'ir in» die ^nden Kaden, addruenliod." 3) Wann er erschien, geht aus Pfefferkorns Defensiv nicht hervor. Nachdem er in dieser Schrift (^.iij^ Z) das Mandat von Roveredo wiedergegeben hat, erzählt er, daß er sich hierauf (keineswegs unmittelbar nach dem Erlaffen des Mandats) nach Mainz begeben habe, dort aoospit Uriel j^inandatnin^ onrn inaZno nonors (L) Uriel hatte seine Gesinnung gegen Pfefferkorn geändert; dies dürfen wir ihm gern glauben, denn ein halbes Jahr später (Mittwoch nach Simonis st «Inäe) erhält er vom Erzbischof das Zeugnis, daß dieser „I^eSerkorn nit anders, -^an iroinm, erkar vnd redlien, auen in sacnen vnsers eristsnlions Zlandens Zetre^vlionen n^der die Hnden ernstlien vnd keissi» erkenne, nit versagen inaZ; deshalb empfehle er ihn dringend dem Kaiser (Stre^dtp.?i^).

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