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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 233

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
Date
1887-01-01
Page
Seite 233 (sequence 4)
Language
German
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vi-. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. 2ZZ Hintersassen des Herrn v. Hanau, dessen Bücher aus der Synagoge genommen worden waren, ab, indem er den Amtmann aus die betreffende Stelle im Maner Erlaß hinwies« Damit gab sich aber Keßler nicht zufrieden. Das kaiserliche Mandat, antwortete er, bezöge sich nur auf die Frankfurter, nicht auf die Hanauer Juden; dem Rate stände nicht das Recht zu, sich an dem Eigentum der Juden seines Herrn zu vergreifen. Trotz wiederholter Mahnungen') blieb der Rat fest und gab die Bücher nicht heraus. Auch der Landvogt des unteren Elsasses, Casper Freiherr zu Morsperg und Belfort, und Joachim I. Kurfürst v. Brandenburg intercedierten vergeblich für ihre Juden. Beide erhielten den Bescheid, man dürfe, wie sehr man es auch bedaure, ihr Gesuch nur dann erfüllen, wenn sie beim Kaiser ein Ausnahmedekret zu Gunsten ihrer Juden erlangten^) Diesmal schlug auch der Rat das Gesuch des Markgrasen Friedrich v. Brandenburg-Culmbach, dem er zuerst zu willen gewesen war, ab. Der Schutzjude Beifuß erhielt seine Bücher nicht zurück. Die weitläufige Korrespondenz, welche der Rat in dieser Sache mit den Fürsten des Reichs zu führen hatte, bereitete ihm selbstverständlich vielen Verdruß. Wir glauben ihm gern, wenn er an Keßler v. Sarmsheim einmal schreibt, daß ^arliek Im dauäel uit lusteus, polten ^ol, nir ^eren ä68 vdriA." Um so leichter entschloß er sich, die Interessen seiner Juden beim Kaiser zu vertreten und sich mit der Bücherangelegenheit eingehender zu befassen. Am 17. Januar erhält der Reichstagsabgesandte, Jacob Heller, die Weisung, „so äiek vuser ^näsn äureli siek oäer dotscüiaM ansuedeu ^eräen, 6n sollest ins, so viel 5uAlieIi sin waA, geraten hekelSen siu.s) Zugleich beauftragte der Rat vr. Adam, den er schon srüher zum „Ratspfleger" ernannt hatte, die Beschwerden der Juden nach der rechtlichen Seite zu prüfen. Alles hierzu nötige Material: die kaiserlichen Mandate, sowie die Eingaben der Juden übergab Das Frankfurter Stadtarchiv hat 6 Urkunden, die den Streit zwischen Keßler und den Rat betreffen. Geigers Neuere Archiv 1869, S. 214 ist irrig. 2) Casper, Freiherr, schreibt am 1. Februar, der Rat antwortet am 12. Februar. Das erste Schreiben des Kurfürsten Joachim I. für seinen Juden Benedicts (im Bürgermeisterbuch steht dafür abgekürzt <1iotn8) ist datiert vom 21. Januar, das zweite am 26. April; die Antworten hierauf erfolgten am 14. Februar und am 16. Mai. Im Bürgermeisterbuch sind die Jntercessionsschreiben erwähnt to?. 96a (am 24. Januar), toi. 96^ am 29. Januar, am 4. 7. 12. Februar (kol.101^, 103^, 107^) und foZ. 115^ (am 19. März). Geiger hat die Stelle im Bmb. kol. 96^ (keria quinta. post Vincent.) übersehen: ^.ls <Zsiamptmann?n Ladenkusen 8onridt LeliZmans duelier Haider so Zenomen sin, ime senrioen, ^cvis Ta)'. mat. 6as (se. die Herausgabe der Bücher) verboten nad. Ebenso die Bemerkung im LrZmd. toi. 96d. Als Keßler für seine Juden schreibt — äas? kav. manäat ansenen vnä sion 6es2 kalten, ine ^viääer seni-iden) d. h. doch: der Ratsschreiber solle ihm auf sein Gesuch antworten, daß dcr Rat sich strikt an das kalserl. Mandat halten und sein Gesuch deshalb ablehnen werde), kol. 100^ bedeutet „gleichmäßig" — in gleicher Weise, d. h. dem Ämtmann ablehnend, wie dem Übrigen. (Dies gegen Geiger. Archiv S. 214, 3.) 2) S. Reichsakten 1510 ^om. XXV 5o1. 8. Am 19. Januar war er daselbst eingetroffen.

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