Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Juden am Bodensee und in seiner Umgebung
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 13)
- Language
- German
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228 Moritz Stern, Beiträge zur Geschichte der Juden keiten in ihren Häusern versteckt oder vergraben. Nach und nach wurden nunmehr die Schätze aufgefunden. Die Stadt nahm sie sämmtlich für sich in Anspruch, indem sie auf den Brief des Kaisers Sigismund hinwies, durch den ihr „Leib, Hab' und Gut" der Ueberlinger Juden als Eigenthum überlassen worden wären. Die Finder wurden mit entsprechenden Summen abgesunden. Auch die getauften Juden erhielten einen Anteil. Interessant hierfür, wie für die Kenntnis des Besitzes der Ueberlinger Juden ist ein nicht lange nach der Verbrennung verfaßtes Verzeichnis^) des gefundenen Geldes und des andern an die Stadt übergegangenen, jüdischen Vermögens. Es sind in Summa 6717 Gulden. Diese bestehen aus 1684 rheinischen Gulden an baarem Gelde, 965 Gulden an Gold und Silbergeschirr, 932 Gulden an Häusern, Hausrat und Wein, 1260 Gulden an Schulden in Konstanz, Lindau, Meersburg und anderen Orten, 1875 Gulden an Schulden in Ueberlingen selbst. Allerdings wird hinzugefügt, daß die Bezahlung der Schulden nicht bei allen sicher sei. Bon der ganzen Summe erhalten die getauften Juden 700 Gulden. Ein zweites Verzeichnis giebt die Wertsachen und ihren Fundort nech genauer an. Dort heißt es, daß den getauften Juden 1100 Pfd. Heller gegeben wurden. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts wurden in Häusern, die früher Juden gehört hatten, noch weuere mummen gesunden^), so 1462: 402 rheinische Gulden und 180 Dukaten, 1496: 1459 rheinische Gulden, 52 Dukaten, 1 Pfg. Auch noch durch einen andern Vorfall wurden damals die Ueberlinger an die früher bei ihnen wohnenden Juden erinnert. Im Jahre 1475 kam der Bruder Heinrich von Schlettstadt als Bote des Bischofs von Trient nach Ueberlingen, um über die Ursache der Judenverbrennung von 1430 Erkundigungen einzuziehen. Die Juden sollten nämlich auch zu Trient ein Kind ermordet haben und waren deshalb daselbst verbrannt worden. Da nun die dortigen Juden den Bischof beim Papst verklagt halten unter dem Hinweis, daß sie unschuldig und noch nie eines solchen Mordes überführt worden seien, so schickte der Bischof einen Boten in die Bodenseestädte, um auf Grund der dort 1430 stattgefundenen Judenverbrennungen die wider ihn erhobene Anklage zu entkräften. Am 3. November hatte der Bote des Bischos bereits in Ravensburg eine hinreichende Antwort über die dortige Verbrennung erhalten. Der Rat von Ueberlingen dagegen antwortete ihm am 10. November, er könne ihm darüber keine Auskunft ertheilen, auch seien unter ihnen keine Ratsmitglieder mehr aus jener Zeit vorhanden ^). Am 22. Februar 1547 erhielt Ueberlingen, wie zahlreiche andre Städte, ein Privileg von Karl V. über die wucherischen Kontrakte mit den Juden, das am 30. März 1566 durch Kaiser Maximilian II. erneuert 53) Beilage II, Nr. 1. Beilage 1, Reg. 14, 16—18. 33) Siehe Aufsatz II: „Die Juden in Ravensburg". -6) Beilage II, Nr. 2.