Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Juden am Bodensee und in seiner Umgebung
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 12)
- Language
- German
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am Bodensee und in seiner Umgebung. 227 seinen Landvogt Jakob, Truchseß von Waldburg, und den Erkinger von Savensheim. Während andere Städte diese beiden aufnahmen, verschloß ihnen Ueberlingen die Thore und erhob, gestützt auf seine Privilegien, den Anspruch, über die gefangenen Juden selbst zu richten. Bereits waren in Lindau und Ravensburg aus Grund des von den beiden Untersuchungsrichtern gefällten Urteils am 3. Juli 1430 die Juden verbrannt worden! In Ueberlingen schmachteten sie noch immer im Gefängnis. Da gab der Kaiser nach. Am 21. Juli erteilte er den Ueberlingern von Wien aus „Gewalt und Macht", mit ihren Juden „wie es recht ist" zu verfahren und deren Gut zum Nutzen der Stadt zu verwenden. Würden sie die Juden „richten" oder um Hab und Gut schätzen „sodaß sie nicht mehr in Ueberlingen sein wollen", so sollte der Judenfriedhof an das Spital fallen^). Der vom Kaiser vorhergesehene Fall trat bald darauf ein. Am 16. August wurden zu Ueberlingen 12 Juden unter Mitwirkung eines Bruders des Deutschherrenordens in Basel verbrannt, weitere elf von demselben mit Erlaubnis des Bischofs Otto von Konstanz getauft^). Das Vermögen der Umgekommenen wurde von der Stadt eingezogen, die Grabsteine des Friedhofs wurden zerstört. Gegen Schluß des Jahres 1430 kam der Kaiser an den Bodensee und verweilte auch in Ueberlingen. Gern hätte er der Stadt für die Verbrennung der Juden und Einziehung ihrer Güter die Summe von 5000 fl. mit 200 fl. Zehrungskosten abgepreßt 2"). Allein die Bürger weigerten sich mit Recht, indem sie wohl aus die 1430 ihnen gewährte Freiheit hinwiesen, dafür, daß sie von der ihnen gewährten Erlaubnis Gebrauch gemacht hatten, eine Strafe zu bezahlen. Wieder mußte der Kaiser nachgeben. Am 20. Januar 1431 sprach er die Stadt Ueberlingen von allen Forderungen wegen der verbrannten Judenschaft und des Friedhofes frei und erklärte, nichts von dem vermindern zu wollen, was er ihnen von Wien aus zugestanden hätte. Noch in demselben Jahre vereinigte sich Ueberlingen mit Lindau und Ravensburg zu dem Beschlüsse, nie mehr einen Juden bei sich ständig wohnen zu lassen^). Das unbewegliche Vermögen der Ueberlinger Juden war nicht der einzige Gewinn, den die Stadt aus der Verbrennung zog. Auch das Geld und andere Wertsachen der früheren Judenschast gelangten in ihren Besitz. Vor ihrer gefänglichen Einziehung hatten nämlich die Juden ihre Kostbares) Beilage I, Reg. 12. Vgl. Reutlinger I, 387 (Beilage III. L). In einer Urkunde von 1462 (Beilage I, Reg. 14) heißt es, daß die Stadt vor Zeiten Leib und Gut der Juden von einem römischen Kaiser erkauft habe. Durch den Kauf der Juden würde sich auch das Nachgeben des Kaisers erklären lassen. Reutlinger I, 386 f. Hiernach wurden nur elf Juden verbrannt. Die oSen angegebene Zahl findet sich bei Schultheiß, Hdschr. Konstanzer Chronik I, 119: ^uno 1430 ük mitt^ooden vor Lartkoloinaei, 60 ^arä Tuol 2uo UderlinZeu ük aiu raä Zesetst in disin Äsr «suäen. Vis v^uräen üarnaon Zllon cles seiden tazs ouen verdrant. Deren ^areu 2v?e1k. 21) Reutlinger I, 387 Nr. 18. 5-) Beilage I. Reg. 13. 5-) Reutlinger I, 387 Nr. 18 Schluß.