Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Juden am Bodensee und in seiner Umgebung
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 224 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2259275-2259313-2259317-2263301--0250-2263352- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
224 Moritz Stern, Beiträge zur Geschichte der Juden den Kirchhof der Juden Bald darauf suchten Landvogt und Stadt, das ihnen so leichten Kaufes gewordene Gut weiter zu veräußern. So verkauften 1350 die beiden Ulrich zwei Judenhäuser; 1351 verkaufte die Stadt die Judenschule und Gotliebs steinernes Haus an das Spital 33). Die Grabsteine des Friedhofes wurden zum Bau des Münsters und des Spitals verwandt. Der Platz selbst ging an die Minderbrüder über, die ihn dann wiederum der Stadt gegen einen Zins, später unentgeltlich überließen ^). In diese der Verbrennung unmittelbar folgende Zeit fällt eine Bestimmung des Ueberlinger Stadtrechts welche den Juden verbietet, in der Stadt ein Grundstück zu kaufen oder als Entschädigung (Pfand, Zins u. drgl.) von einem Bürger anzunehmen. Als Strafe ist dem Juden, wie dem Bürger die Zahlung von 40 Pfund Pfg. und Verbannung auf ein Jahr angedroht. Verdoppelt wird die Buße, wenn der Jude das Grundstück nicht „von einem Ueberlinger Bürger, sondern von einem Gast", d. h. einem Fremden gekauft hat. Wir ersehen hieraus, daß die Juden damals in Uberlingen, wenn sie auch nicht ansässig waren, so doch vorübergehend sich aufhielten. Eine interessante Nachricht erhalten wir noch aus jenen Jahren. Da keine Juden in Uberlingen wohnten, so geriet der seiner Grabsteine beraubte Friedhof in arge Verwahrlosung. Da nahm sich 1376 die Konstanzer Judenschast pietätvollen Sinnes seiner an und schloß mit Rat und Bürgern zu Uberlingen einen Vertrag, wonach es den Konstanzer Juden gegen eine jährliche Abgabe gestattet wurde, den Ueberlinger Judenfriedhof mit Mauern und Zäunen zu umgeben und Wasser nach demselben zu leiten^). Erst 1378 finden wir wieder Juden in Uberlingen ansässig. Am 16. Januar gestattete Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, der Stadt, nach ihrem Belieben Juden als Bürger aufzunehmen und sie, ihre Familie und Habe, wie alle andern Bürger zu beschützen „ohne alle Beschatzung" ^). Beilage I, Reg. 4 u. 5. 33) Beilage I, Reg. 6 u. 7. ^) Löwenstein, a. a. O., Anm. 11 u. 13. Vgl. Staiger, a. a. O., S. 7. 3ö) Zlschr. f. d. Gesch. d. Oberrh. 29 (1877), 310. Die Stelle soll von einer Hand aus dem Ausgang des 13. oder Beginn des 14. Iahrh. herrühren. Wir werden jedoch die Niederschrift in die Zeit nach 1349 setzen müssen, da bis dahin die Juden in Ueberlingen nachweislich Grundstücke besaßen. Von einer Hand des 15. Iahrh. ist zu diesem Abschnitt des Stadtrechts in der Handschrift von leZatnihinzugeschrieben, wahrscheinlich in der Zeit nach 1431, als überhaupt keine Juden mehr in Ueberlingen wohnen durften. 3«) Beilage I, Reg. 10. Vgl. auch Reutlinger I, 384 (Beil. III. L). 3') Beilage I, Reg. 11. Während bei Reutlinger diese Notiz fehlt, findet sie sich bei Kutzle, p. 141: ^nrio 1378. k'riderieli LkaltsAratk deirn Rkein Zade ein LeZvadiZunA und Oe^aldtsdrietl', ^vas LurAerinaister, Gramem und Ratn der Ltatt IlederlinZen kür Briden in idr Ztadt 2n LnrZer angenommen) dass es Mit seinem ^Villen und Baissen desooeenen und er Auok dieselben desenirinen ^voUe. Vgl. Löwenstein, a. a. O., S. 12 f. Es scheint sich der von Kutzle gegebene Extrakt auf eine andere, etwas spätere Urkunde des Pfalzgrafen zu beziehen.