Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Juden am Bodensee und in seiner Umgebung
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 223 (sequence 8)
- Language
- German
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am Bodensee und in seiner Umgebung. 223 welche wegen der in Ueberlingen Umgekommenen irgend eine Klage oder Forderung gegen den Rat und die Bürger von Ueberlingen hätten, ihr Recht vor dem Amman in Konstanz nach Konstanzer Stadtrecht finden sollten. Jedoch müßten die Klagen bis zum zwölften Tag vor Weihnachten geltend gemacht werden, widrigenfalls sie hinfällig sein würden^). Ben dem weiteren Ausenthalte der Juden in Ueberlingen bis zum Jahre 1349 giebt außer dem bereits bei Besprechung ihres Grundbesitzes Erwähnten noch eine jüdische Grabschrift aus dem Jahre 1346 Kunde. Der Stein hat als Bodenplatte im Ueberlinger Münster, dessen Bau 1353 begann, Verwendung gefunden^). Auch über ihre Steuern hören wir etwas aus dieser Zeit. Am 9. Januar 1348 bestätigte ^) Carl IV. dreiundzwanzig schwäbischen Städten, zu denen von den Bodenseestädten Wangen, Biberach, Ravensburg, Lindau, Buchhorn, Ueberlingen und Psullendorf gehörten, ihre Freiheiten und ließ ihnen die abgelaufenen Steuern und Judengelder. Zum 27. Januar ward die Urkunde für alle Städte insgesammt erneuert und für die einzelnen Städte nochmals besonders ausgefertigt-^). Ein Jahr später wurden die Juden in Ueberlingen ein Opfer der durch ganz Deutschland gehenden Bewegung; am 11. Februar 1349 fanden sie in den Flammen ihren Tod 3"). Jetzt war es eine völlige Vernichtung. Ihre Hinterlassenschaft schenkte Karl IV. den beiden Ulrich, Grafen von Helsenstein, den Landvögten in Oberschwaben. In Folge dessen sahen sich die Bürger diesmal genötigt, alles liegende und fahrende Gut der Juden den beiden Grafen auszuhändigen. Zur Belohnung für diesen Gehorsam sprach der König am 20. Juni die Stadt von dem Frevel, den sie an den Juden des Reichs verübt hatte, frei und nahm sie wieder in seinen Schutz und Schirm auf"'). Aber auch die beiden Grafen zeigten sich erkenntlich. Sie überließen am 13. Juli der Stadt die Judenschule, den dazu gehörigen Hof und Gang bis zum See, die Häuser Gotliebs und des Judengräbers, sowie ^) Beilage I. Regest 2. Vgl. auch Reutlinger, I, 383 (Beilage 1U. k). 2') Löwenstein, a. a. O., Anm. 13. Vgl. Ullersberger, Beiträge z. Gesch. d. Pfarrei u. d. Münsters in Ueberlingen, S. 26 in Schrift, d. Ver. f. Gesch. d- Bodens, u. s. Umg. Heft IX. 25) Böhmer-Huber, Regesten des Kaiserreiches unter Karl IV., Reg. 546. 29) A. a. O., Reg. 566-581. Für Ueberlingen Reg. 574. Zeitschr. für die Gesch. d. Oberrh. Neue Folge I (1886), 337. Einen Extrakt der Urk. siehe auch bei Reutlinger I, 384. 3") Neini-ieus 6s viessenuokert (Voekmer, soutes IV, 70): seä III i6us iedr. in HederlivAeo. In den jüdischen Memorbüchern findet sich unter den Märtyrerorten durchgängig der Name Ueberlingen. Es wird genügen, auf das sog. Mainzer Memorbuch zu verweisen. Siehe Revue 6es Druäes juive8 IV, S. 26, 27 u. 28 (aus dem Metzer Memorbuche). Revue IV, S. 28, Zeile 11 u. 12 ist die Jahreszahl zu verbessern in 5109 — 1349. Vgl. daselbst die ^äMions et ReetiLeatious. Aus einer Oxforder Handschrift teilt Neubauer den Namen eines Ueberlinger Märtyrers mit, R. Jakob: Revue IV, 30. Der ersten Hälfte dieses Jahrh. scheint auch Menlin von Ueberlingen anzugehören, der den Titel sührt und in Ueberlingen wahrscheinlich Rabbiner war. Vgl. Löwenstein, a. a. O., Anm. 1. ") Beilage I, Reg. 3. Vgl. Reutlinger I, 384 (Beil. III. ö) und Kutzle bei Staiger, die Stadt Ueberlingen, S. 7. 15*