Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Juden am Bodensee und in seiner Umgebung
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 5)
- Language
- German
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220 Moritz Stern, Beiträge zur Geschichte der Juden Das blutige Ereignis schloß keine Bertreibung der Juden in sich. Es war nur eine von den Niedern Massen ausgehende, sociale Bewegung. Die Ueberlinger Juden, welche während der Verbrennung abwesend waren oder durch irgend einen andern Zufall vom Verderben verschont blieben, kehrten an ihren Wohnort zurück. Der weitere Aufenthalt der Juden ward von seiten der Stadt nicht gehindert. Da letztere jedoch die Hinterlassenschaft der umgekommenen Judenschaft für sich in Anspruch nahm, so kam es zu ständigem Zwist zwischen ihr und dem übrig gebliebenen Teile der jüdischen Gemeinde. Eine gewaltsame Aneignung des jüdischen Gutes scheint die Nähe des Kaisers, der Mitte Mai nach Ravensburg kam, verhindert zu haben. In der That mischte sich dieser, kurz bevor er die Bodenseegegend verließ, in die Angelegenheit. Nach vorangegangenen Unterhandlungen bestimmte er von Regensburg aus am 8. Juni, daß die Bürger und Juden in Ueberlingen wegen des Gutes sich unter einander einigen und, wenn keine Einigung zustande käme, in Konstanz nach dem Ueberlinger Stadtrecht die Angelegenheit zum Austrag bringen sollten?"). Nur von einem hiermit im Zusammenhang stehenden und bereits angedeuteten Falle besitzen wir Kunde-'). Am 26. Oktober 1333 verkaufen Berichte (I, 224), der mit der Erzählung des Chronisten Han toi. 6 (Beilage III. wörtlich übereinstimmt, geschah die Ermordung des Knaben am 1. März. Die Verbrennung der Juden setzt Reutlinger hier auf den 2. März, bei Han fehlt hierfür ein neues Datum. Nach dem dritten Berichte schließlich (I, 383) ward der Knabe am 1. März ermordet — es wird hinzugefügt, daß einige hiersür den 6. März annehmen — und die Juden wurden am 12. März verbrannt. Auch die Zahl der Umgekommenen wird in diesen drei Berichten Reutlingens verschieden angegeben, bald 300, bald 350 und 400. Die Zahl 300 findet sich auch in den von Reutlinger I, 300 angeführten Worten des Joh. Zang von -Lemberg. Der 12. März als Tag der Verbrennung ist noch durch eine Notiz bezeugt, die Han, kol. 15 aus dem Seelbuch zu Seefelden codierte. Die hdschr. Flacho'sche Chronik, im 17. und 18. Jahrh. verfaßt, nennt den 16. März 1332 als Tag der Verbrennung. Siehe Marmor, Geschichtliche Topographie der Stadt Konstanz, 1860, S. 108. Es finden sich demnach der I., 2., 4., 6., 12., 16. März angegeben, ohne daß man sicher sagen kann, an welchem Tage der Knabe ermordet und an welchem die Juden verbrannt wurden. — Ein Auszug aus den Reutlinger'schen Collectaneen ist die im vorigen Jahrh. von dem Ueberlinger Rechtskonsulenten vr. Joh. Kutzle angefertigte Chronik (Hdschr. in der Leopold-Sophien-Bibliothek zu Ueberlingen). Die auf die Verfolgung von 1332 bezügliche Stelle Kutzle's ist von Ullersberger S. 67 in Schrift, d. Ver. f. Gesch. d. Bodens, u. s. Umg. Heft IX mitgeteilt. Nach Reutlinger ist der Vorfall erzählt bei Staiger, die Stadt Ueberlingen am Bodensee sonst und jetzt, 1859, S. 131. — Ueber die Bestimmung des Jahres und Tages vgl. auch Roth von Schreckenstein, a. a. O., S. 259 Anm. und Löwenstein, a. a. O., S. 4 Anm. 2") Beilage I, Regest 1. Siehe auch Han, K>I. 15 (Beilage III. ^) und Reutlinger I, 383 (Beilage III.V), die wörtlich denselben Bericht haben. Vgl. Löwenstein, a. a. O., S. 10. Kaiser Ludwig stellte 1332 in Ravensburg vom 15. Mai bis zum 10. Juni Urkunden aus. Ueber Ludwigs Jtinerar siebe Böhmer-Ficker, ^ääit. tert. zu den Reg. Ludwigs d. B. 1865, S. 434, und Häutle in den Forschungen zur deutschen Geschichte 13, 514. '^) Die betreffende Urkunde ist von R. v. Schreckenstein, a. a. O., S. 262 ff. veröffentlicht. Es ist jedoch dort übersehen, daß ein Extrakt der Urkunde bereits in den klon, voller. I, Nr. 281 gegeben war. Mit Recht hebt Roth v. Schreckenstein hervor, daß wir in ihr wiederum einen Beweis dafür besitzen, daß die Juden auch das Recht des ländlichen Grundbesitzes hatten. Lö'wenstein, a. a. O., Anm. 6 will diesen Beweis aus obiger Urkunde nicht als vollständig erbracht ansehen. Er geht