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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 2 · p. Seite 175

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 2
Article
Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
Date
1887-01-01
Page
Seite 175 (sequence 16)
Language
German
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vi-. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. 175 Eindruck auf den Herrscher zu machen. Frowin von Huttens Verlangen, den Erzbischos zum alleinigen Kommissar zu ernennen, fand Gehör bei ihm. Maximilian ließ 4 Dekrete ausfertigen. Das erste ermächtigte Uriel von Gemmingen, mit seinen Doktoren, — also ohne Pfefferkorn, — die vom letzteren eingezogenen Bücher auf ihren Inhalt zu prüfen. Von einer Fortsetzung der Konfiskation war mithin keine Rede mehr. Das zweite Dekret ermahnte den Frankfurter Rat, sich den Bestimmungen des Erzbischofs zu unterwerfen. Das dritte Dekret verhieß freies Geleit und Schutz allen Abgesandten der jüdischen Gemeinden, welche am 15. Schewat (25. Januar) zusammenkommen sollten, um über die konfiszierten Bücher mit Pfefferkorn, dessen Erscheinen in Frankfurt an diesem Tage das vierte Dekret befahl, zu disputieren. Die Absendung dieser Dekrete, in welche Jonathan Zion durch Frowin von Hutten Einblick erhielt, sollte erst später erfolgen, da Maximilian noch manchen Punkt ändern und noch einige Zeilen an den Erzbischos hinzufügen wollte'). Voller Freude berichtete der Frankfurter Abgesandte diese günstige Wendung der Dinge nach Hause und bedauerte nur, nicht mehr Geld zur Verfügung gehabt zu haben, weil er dann die Zurückgabe der Bücher durchgesetzt hätte. Er hatte aber zu früh triumphiert. Während der Kaiser noch mit der Redaktion der Dekrete beschäftigt war, kam ihm der Bericht vom Frankfurter Rat zu, daß dem Paduaner Mandat Folge geleistet sei. Derselbe muß aber die Haltung der Juden bei der Bücherkonfiskation in einem sehr ungünstigen Lichte dargestellt haben, als ob sie erklärt hätten, sie brauchten das Mandat nicht anzuerkennen; der Kaiser sei gar nicht befugt, ein solches zu erlassen; hingegen würden sie sich dem Gebote des Rates, als ihrer Obrigkeit, fügen'). Über diese angebliche Widersetzlichkeit der Juden waren der Kaiser und seine Räte sehr erzürnt. Die denselben feindliche Partei erhielt von neuem das Übergewicht. Freilich hinderte Maximilian die Rücksicht auf den Erzbischos Uriel von Gemmingen, auf alle Wünsche Pfefferkorns einzugehen; doch setzte letzterer und sein Anhang durch, daß der Inhalt des für den Erzbischos bestimmten Dekretes wesentlich modifiziert wurde, wogegen Jonathan Zion vergebens protestierte. Das zweite Dekret blieb unverändert, dagegen hören wir vom dritten und vierten nichts mehr. Beide sind wohl nie publiziert worden. Immerhin war das zu Roveredo, — dorthin hatte sich Maximilian von Verona aus begeben, — am 10. November ausgestellte Mandat im Vergleich zum Paduaner ein Gewinn für die Juden. Einen Sieg hatten sie davongetragen: das Schicksal ihrer Bücher war nicht mehr dem Belieben ihres erbittertsten Feindes preisgegeben. Außerdem hatte der Kaiser ausdrücklich geboten, ,7616 Mäisedait ^viäer dilliedalät uit 211 desed^vÄrenn, äamit Siek äann äie ^uäenn keiner leiedtiertiSkeit eäer vunAe^runntlieder dauälnmzA deelaZen mnAen". Bei der Bedeutung des So berichtet auch Pfefferkorn im Ltre^ätp. kij> 2) Im Memorial heißt es: varuk ist inen (den Juden) antv^ort ^oräen, man vl-ol ine adsodi-ikt äes manÄats werden lassen, doed vient ässtsrininäs!' dem dekeld naed Ind des inanäats vnä adsedeits 211 Kanzeln, ües sie nit dennAiA (zufrieden) sun6er xrotestirt vnd apxelirt >vie vor, 6oed ^0 üer rat usk oderkeit danüeln ^vil, rnnssen sie Zssedeen. lassen. 12*

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