Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. in den Jahren 1509 und 1510
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 176 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2259275-2259313-2259316-2263185--0194-2263270- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
176 Dl'. I. Kracauer, Die Konfiskation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M. Mandats zu Roveredo für die weitere Entwicklung der Dinge müssen wir näher auf seine wichtigsten Bestimmungen eingehen'). Zum kaiserlichen Kommissarius wurde in diesem Mandat der Erzbischof von Mainz eingesetzt. Nach seinem Gutdünken sollte er einige Gelehrte der Universitäten Cöln, Mainz. Erfurt und Heidelberg, außerdem noch vr. Jac. Hochstraten, Ketzermeister von Cöln, vr. Johann Reuchlin von Stuttgart, den Priester Victor von Carben, einen ehemaligen Juden, und schließlich Johann Pfefferkorn zu sich bescheiden. In Gegenwart der Frankfurter Juden sollte die Kommission zuerst die bereits weggenommenen Bücher, dann diejenigen, welche Pfefferkorn außerdem noch als verdächtig bezeichnen würde, sorgfältig prüfen?). Diejenigen konfiszierten Bücher, deren Inhalt unverfänglich wäre, sollten die Juden sofort zurückerhalten; mit den andern sollte Pfefferkorn nach der Bestimmung des Paduaner Mandats verfahren. Noch bevor der Erzbischof von Mainz dieses Mandat erhielt, hatte die jüdische Gemeinde durch Jonathan Zions Diener Hiskiah, welcher am 29. November in Frankfurt eingetroffen war, die endgültige Entscheidung des Kaisers erfahren. So wenig sie auch von derselben befriedigt sein mochte, so war ihr Mißerfolg nach anderer Seite hin ein viel größerer. Alle Hoffnungen, welche sie auf den Gemeindetag gesetzt hatte, waren infolge der Engherzigkeit und Selbstsucht der drei Gemeinden Fürth, Weißenburg, Rothenburg gescheitert. Bereits hatten sich die Abgesandten der kleineren Gemeinden in Frankfurt eingefunden und warteten auf die Ankunft der eben Erwähnten. Diese aber sandten statt Abgeordneter nur Briefe, die überdies wenig guten Willen verrieten. Die Folge davon war, daß sich ein Abgesandter nach dem andern wieder entfernte, indem sie vorschützten, daß, wenn die Rothenburger, Fürther, Weißenburger sich ausschlössen, sie auch nichts thun könnten; und so waren die Frankfurter vollständig verlassen und wieder ans sich selbst angewiesen. Ihre Teilnahmslosigkeit suchten die drei Gemeinden mit der Ausrede zu beschönigen, daß sie der herrische Ton des Frankfurter Sendschreibens zu sehr verletzt habe. So schriebe man nur an Untergebene, nicht an Gleichstehende. Den Vorwurf der Anmaßung suchten die Frankfurter in einem Briefe an sie zurück zuweisen^). Außerdem beschuldigten sie diese, besonders die Rothenburger, daß sie das Zustandekommen der Versammlung, vielleicht absichtlich, durch ihr Verhalten verhindert hätten. All das Unheil, das nunmehr die Judenheit Deutschlands treffen würde, falle deshalb aus ihr Haupt zurück^). i) Dasselbe ist uns in einer gleichzeitigen, an wenigen Stellen korrigierten Kopie, sowie in der Kommission des Erzbischofs von Mainz an den Frankfurter Rat <Orig.-Urk. im hiesigen Stadtarchiv) erhalten. Graetz und Geiger (s. Reuchlin S. 220 Anmerk. 4) kannten es nur aus Pfefferkorns Schriften, besonders aus der defensiv 4b . Die lateinische Übersetzung ist beinahe eine wörtliche, nur fehlt in ihr ein sehr wichtiger Satz. Auch das hebräische Manuskript hat das Mandat und zwar mit unwesentlichen Abweichungen. 2) Dies gegen Geiger Reuchlin S. 221 Anmerk. 1, dagegen in Ubereinstimmung mit Grä'tz Bd. IX S. 527 Nr. 2. Siehe hebr. Bericht Nr. VIII. 4) Die Ausdrucksweise der Frankfurter im Bericht Nr. VIII ist sehr geschraubt, da in der That die Sprache in ihrem ersten Rundschreiben eine herrische war.