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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 2 · p. Seite 157

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 2
Article
Diplomatische Erläuterungen zu den Judenprivilegien Heinrichs IV.
Date
1887-01-01
Page
Seite 157 (sequence 6)
Language
German
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H. Breßlau, Diplom. Erläuterungen z. d. Iudenprivilegien Heinrichs IV. 157 Wie man sieht, kehren die Namen der von Heinrich IV. Privilegien Juden, resp. ihrer Väter Kalonymos, Massulam, Moses, Guthihel (Jekuthiel) fast sämmtlich in dieser Familie wieder; einer derselben Moses ben Guthihel (— Moses V. ben Jekuthiel) ist geradezu identisch mit dem in Speyer 1076 nachweisbaren Nachkommen der Kalonymi; wir dürfen ohne das geringste Bedenken alle drei als Glieder dieses angesehenen Geschlechtes betrachten.^) Dies Geschlecht aber stammt aus Italien und zwar aus Lucca und ist nach einer, wie es scheint, zuverlässigen Überlieferung durch einen französischen, beziehungsweise fränkischen, d. h. deutschen König zur Übersiedelung an den Rhein veranlaßt worden. Wann diese Ueberstedelung erfolgt ist, darüber ist man nicht einig; während einige sie in die Zeit Karls d. Gr. setzen,^) hatte Zunz an diejenige Karls des Kahlen gedacht. Am wahrscheinlichsten aber ist, wie schon Giesebrecht-^) bemerkt hat, daß erst im 10. Jahrhundert die Familie nach Deutschland ausgewandert ist. Bekanntlich schreibt Thietmar von Merseburg (III, 12) einem Juden Kalonymos einen Antheil an der Rettung Ottos II. nach der Saracenenschlacht von 932 zu. Sein Bericht lautet: „Der Kaiser aber entkam mit seinem Neffen Otto fliehend ans Meer, und wie er in der Ferne ein Schiff, eine sogenannte Salandria erblickte, eilte er auf dem Rosse des Juden Calonimos daraus zu; das Schiff aber fuhr vorüber ohne ihn aufnehmen zu wollen. Als er dann wieder den Schutz des Ufers aufsuchte, fand er den Juden noch daselbst stehen, indem er voll Angst abwartete, wie es seinem geliebten Herren ergehen möchte. Als nun der Kaiser die Feinde herankommen sah, fragte er den Juden traurig, was nun wohl aus ihm werden solle. Dann warf er sich, als er aus einer anderen Salandria, die der ersten nachfolgte, einen ihm wohlgesinnten Mann bemerkte, von dem er Hilfe erwarten konnte, aufs neue mit dem Rosse ins Meer und erreichte das Schiff." Von dem weiteren Schicksal des Juden schweigt Thietmar, aber man darf mit Bestimmtheit annehmen, daß der Kaiser seines Retters nicht vergessen haben wird; und die Vermuthung Giesebrechts, nicht aus, daß die uns allein erhaltene Abschrift derselben im bischöflichen Interesse an einzelnen Stellen interpolirt ist, wie oben Hoeniger wahrscheinlich gemacht hat. ^) Die von Zunz beigesetzten Jahreszahlen sind nur annähernd giltig, und bei anderen Autoren finden sich z. Th. verschiedene Ansehungen. Ich bin nicht im Stande, mir über diese Differenzen ein selbständiges Urtheil zu bilden; auch kommt für den Zweck dieser Untersuchung auf dieselben nichts an. Zunz selbst scheint später für die älteren uns hier nicht näher interessirenden Glieder des Stammbaumes eine etwas andere Folge angenommen zu haben. 24) Wie ich nachträglich aus einer handschriftlichen Bemerkung Abraham Geigers in seinem Exemplar von Zunz' Gottesdienstlichen Vorträgen (mir freundlichst mitgetheilt von L. Geiger) ersehe, hat auch schon der erstere die Zugehörigkeit der in Speyer privilegirten Juden zu dem Geschlecht der Speyer-Mainzer Kalonymi als „offenbar" angesehen. Ebenso hat Wiener, Monatsschr. f. Gesch. u. Wisi. d. Iudenth. XII, 162 die Petenten von 1090 als Kalonymiden erkannt, ohne indeß aus dieser Erkenntnis für die Interpretation der Urkunde oder die Erklärung ihrer Verleihung weitere Folgerungen zu ziehen. 25) So zuletzt Güdemann, Gesch. des Erziehungswesen und der Cultur der Juden I, 107. 113; II, 11 f. Als entscheidenden Grund gegen diese Annahme betrachte ich die von Groß, MonatSschr. f. Gesch. und Wissenschaft d. Iudenth. 1878 S. 250 ff. hervorgehobene Thatsache, daß noch in der zweiten Hälfte des 10. Jahr- Zeitschrift f. d. Gesch. d. Juden i. Deutsch!. 11

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