Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 2
- Article
- Diplomatische Erläuterungen zu den Judenprivilegien Heinrichs IV.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 5)
- Language
- German
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156 H- Breßlau, Diplom. Erläuterungen z. d. Iudenprivilegien Heinrichs IV. kommen ist, daß dieselbe Kanzlei eine in Italien entstandene Vorurkunde mehr oder minder wörtlich renovirt hat. Die Speherer Juden^) müssen demnach im Besitz des Privilegs eines italienischen Königs gewesen sein, das sie sich von Heinrich IV. bestätigen ließen, und das bei dieser Gelegenheit nach üblichem Brauch als Vorlage für die Bestätigungsurkunde von der Kanzlei benutzt wurde. Wie sind sie in den Besitz eines solchen Privilegs gelangt? Die Antwort aus diese Frage läßt sich glücklicher Weise mit einem solchen Grade von Wahrscheinlichkeit geben, wie er in dergleichen Untersuchungen irgend erwartet werden kann. Die drei Speyerer Juden, welche Heinrich IV. als Bittsteller angingen, heißen unserer Urkunde zufolge ^uäa.3 Mus Oalonimi, vaviä L1iu3 Nassulaui, No^ses Ü1iu8 Autkikel. Nun lebte in Mainz uud Speyer im 11. Jahrhundert eine berühmte Rabbinerfamilie , über die zahlreiche Nachrichten vorliegen und deren Stammbaum sich mit ziemlicher Sicherheit feststellen läßt. Ich lasse denselben wie er sich nach den Untersuchungen von Zunz (Gottesdienstliche Vorträge der Juden, Berlin 1832 S. 365, Anm. a.)25) darstellt hier folgen. Meschullam I. 780 I Jthiel I. 800 I Meschullam II. 825 I Moses I. 850 I Jekuthiel I. 876 l Kalonymos I. 900 i _Moses II. der Alte 926 Jekuthiel II. Kalonymos II. 950 Meschullam III. d. Große aus Lucca 976 I Kalonymos III. 1000 .-"-. Chananael I. Moses III. 1020 Kalonymos IV. Chananael II. Jthiel II. 1050 Jekuthiel III. aus Speyer I I Moses IV. 1060 Moses V. in Speyer 1076 I Meschullam IV. aus Mainz 1080. 22) An sie, nicht an die Wormser haben wir zu denken, weil das Speyerer Privileg, wie oben bemerkt, mehrfach die ältere Textfassung repräseutirt. Die Wormser Urkunde ist wahrscheinlich jünger und auf Grund der Speyerer — vielleicht nach einer Abschrift, welche sich die Juden der Nachbargemeinde verschafft hatten — formulirt. Das höhere Alter des verlorenen Originals der Speyerer Urkunde schließt natürlich