Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 32)
- Language
- German
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96 R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. durch Kaiser Friedrich II. im Jahre 1236 dieser Passus nicht ausgelassen ist'). Im Jahre 1213 spricht eine päpstliche Bulle noch von Waaren der Kölner Indens und Güdemann weist für das 13. Jahrhundert aus jüdischen Quellen ausgedehnte Handelsbeziehungen deutscher Juden nach Polen, Rußland und Ungarn nach^). Die Unterdrückung des jüdischen Waarenhandels scheint in Deutschland demnach ganz allmählich erfolgt zu sein. Im Westen jedenfalls früher als im Osten. Ich möchte aus Gründen, die an dieser Stelle nicht im vollen Umfange entwickelt werden können, annehmen, daß im Laufe des 11. Jahrhunderts der deutsche Handel zu selbstständiger Bedeutung neben dem jüdischen erwuchs. Langsam aber stetig und sicher muß gleichzeitig die Theilnahme der Juden am Verkehrsleben von der frühern Vermittlung des Welthandels auf Wucher, Schacher und Trödel herabgesunken sein. Ein ganz wesentliches Moment darf dabei nicht übersehen werden. In derselben Zeit, in der ein nationaler Handel sich zu regen beginnt, drängt die kirchliche Reform auf eine strenge Durchführung der kanonischen Vorschriften im Verkehrsleben. Am wirksamsten vermochte sie naturgemäß ihre Forderungen in den Klöstern selbst geltend zu machen. Lamberts Schilderung giebt dafür drastische Belege. Während also auf der einen Seite der deutsche Kaufmann im Waarenhandel dem Juden immer mehr Terrain abgewinnt, öffnet sich ihm auf der andern durch die stetig zunehmende Erschwerung der klösterlichen Darlehns- und Geldgeschäfte ein neues Feld gewinnbringender Thätigkeit. Nach Lamberts Darstellung mag bis zu gewissem Grade eine Entartung dieser Geschäftspraxis eingetreten sein. Damit wäre der Riegel beseitigt gewesen, der vorher, wie wir annehmen, der Nutzbarmachung fremden Kapitals im Anleihegeschäft vorgeschoben war. Wenigstens hat es nach einer beachtenswerthen Stelle den Anschein, als wenn eine Zeit lang die Juden mit den niederen Clerikern in zweifelhafteren Geschäften concurrirt hätten. In den Jahren 1025—1040 schreibt der Abt eines benachbarten Klosters an einen Geistlichen in Worms. Er theilt ihm mit, daß einer seiner Freunde bestohlen worden sei, beschreibt die entwendeten Gegenstände und bittet den Adressaten in seinem und des Klosters Namen, ut ve8tre eautels sit traäituin aä investiAanÄuM) 81 yuiä ex K13 rsdu3 inter vsstratss elei-ieos vel «suäeos forte kuerlt äelatum^). Wenige Jahrzehnte darauf fällt die früheste Nachricht, die ich für directe Geldleihgeschäfte der Juden in Deutschland finde. Die um 1100 geschriebene Biographie Erzbischofs Anno von Köln (1066—1075) er- ') Regest in Mitth. aus dem Stadtarchiv von Köln. Herausg. v. Höhlbaum Heft 7 S. 27 Nr. 2283. 2) Quellen z. Gesch. d. Stadt Köln II. 49. H Gesch. d. Erziehungswesens und der Kultur der Juden in Frankreich und Deutschland. S. 110. v. Pflugk-Harttung. Itei- Italienm 1883. S. 411.