Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 28)
- Language
- German
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92 R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. Behalten wir diese Momente im Auge, so verliert der Umstand, daß in jener Zeit eine Reihe von Männern, die ausdrücklich als Juden bezeichnet werden, innerhalb der Sondergemeinde, in deren Bezirk die Judenschast angesessen war, counnunale und richterliche Aemter bekleideten, viel von ihrem befremdenden Eindruck. Wir wir oben') gesehen haben, mußte es nach dem Stande der Ueberlieferung unentschieden bleiben, ob diese Juden, deren einer jedenfalls, bevor er die höchste amtliche Stellung in seinem Gemeindebezirk erlangt, zum Christenthum übergetreten ist, etwa sämmtlich ihre Confession bereits aufgegeben hatten. Die Behörde, um welche es sich hier handelt, gehört nicht in den Kreis der staatlich organisirten Verwaltung, sie ist auf dem Boden bürgerlicher -Selbstthätigkeit erwachsen. Es ist hier nicht der Ort aus die Fragen über den Ursprung der städtischen Gemeindeverfassung näher einzugehen. Ich will nur daran erinnern, daß die specifisch städtische Rechts- und Verfassungsentwickelung gegenüber den Zuständen des platten Landes sich im engsten Anschluß an die veränderten wirtschaftlichen Lebensbedingungen herausgebildet hat. Die Bedürfnisse des Verkehrs spielen dabei die entscheidende Rolle. Sollten die Juden, die ersten und bedeutendsten Vermittler des Handels, ohne jeden Einfluß auf die EntWickelung geblieben sein? Wir tappen in der Beurtheilung der Anfänge des städtischen Lebens noch vielfach im Dunkeln. In den maßgebenden Werken über Städtewesen ist an die hier aufgeworfene Frage kaum gedacht. Nur Arnold hat den Gegenstand gelegentlich berührt. Die bekannten Worte, mit denen der Bischof von Speier im Jahre 1084 sein Judenprivileg einleitet: Ouul ex 8xir6N3i vllla nrdem Larerem, xutavi m11is8 amMLeare koiwreui loci v03tri, 81 et ^uäeos eolliAsrein") haben Arnold zu der Bemerkung veranlaßt: Die Juden „scheinen in der That mit zum Begriff der Stadt gehört zu haben" oder wie Neu mann es formulirt: „Bei dem Entstehen der Städte repräsentiren die Juden einen unentbehrlichen Eckstein ihrer Gründung. Die Judengemeinde ist in jeder Stadt ein wesentlicher Theil ihrer Einwohnerschaft"^). Stobbe erhebt gegen diese Sätze mit dem Hinweis Einspruch, daß in vielen Städten die Ansiedelung der Juden erst lange nach der Gründung erfolgtes. Das ist unzweifelhaft richtig. Aber es kann sich bei dieser Frage doch nur um die alten Städte, wie beispielsweise Köln, Worms, Regensburg handeln, in denen die specifisch städtische Verfassungsentwicklung sich gewissermaßen vorbildlich vollzogen hat. Es ist nach der hier vertretenen Auffassung ebenso selbstverständlich, daß in den später zu städtischer EntWickelung gelangenden Orten, besonders, seit eine nationale Handelstätigkeit sich zu regen begann, die Bedeutung der Juden 1) Seite 75. -) U. B. d. Stadt Speier I. No. 11. 2) Geschichte der deutschen Freistädte 1854 I S. 73. ^) Gesänchte des Wuchers in Deutschland. Halle 1865. S. 294. 5) S. 200 Note 9.