Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 24)
- Language
- German
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88 R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. Werfen wir jetzt, nachdem wir wissen, von welcher Seite das Bedürfnis nach Darlehen befriedigt wurde, nochmals einen Blick auf die Stellung der Juden im Geschäftsverkehr des frühern Mittelalters. Man wird nicht sagen dürfen, daß die Juden sich überhaupt nicht am Geldgeschäft betheiligt haben. Sie mögen so gut wie christliche Laien neben dem Waarenhandel gelegentlich Geldgeschäfte — und das schließt für eine Zeit, die den Personalcredit nicht kannte, Pfand - geschäfte ein — betrieben haben. Von einem speci fisch jüdischen Wucher aber hören wir nichts, obgleich mehr als einmal in den Quellen eine Erwähnung desselben erwartet werden könnte. Ein Capitulare von 806 ') giebt Definitionen von usura, koerms und turxe luerum. Mit keinem Worte wird der Juden als an solchen verpönten Geschäften betheiligt gedacht. Weder Agobard noch Amulo von Lyon erheben einen Vorwurf wucherischer Ausbeutung gegen die Juden. Güdemann^) bespricht die Schrift eines Bischofs von Verona, der aus Lüttich gebürtig, die deutschen Verhältnisse kannte. Es ist eine in dritter Person geschriebene Selbstcharacteristik, in welcher er sich gegen seine Ankläger bei Kaiser Otto I. rechtfertigt. In längerer Auseinandersetzung bespricht er in derselben auch sein Verhältnis zu den Juden. Auch hier findet sich bei aller Heftigkeit der Anklagen kein Wort, das die Juden des Wuchers oder Betruges, der Unehrlichkeit oder Uebervortheilung bezichtigte. In der oben citirten Stelle der Wormser Beschlüsse von 829'y, welche über Wucher der Kleriker und Laien Klage führen, können nach dem ganzen Zusammenhang nur Christen gemeint sein. Ein Wormser Brief von c. 1033^) spricht von Wucherern, ohne dabei Juden zu nennen. Zuletzt darf man auch geltend machen, daß Lambert von Hersfeld, der so bittere Aeußerungen über die Geldgeschäfte der Mönche macht, den später bei ähnlichen Anlässen geradezu sprichwörtlichen Hinweis auf den Judenwucher schwerlich unterlassen hätte, falls seine Zeit denselben schon als ausgeprägte Eigentümlichkeit gekannt hätte. Der Jude war eben in Deutschland bis in das 11. Jahrhundert hinein nicht Wucherer, sondern Kaufmann. Die Quellen lassen darüber auch nicht den geringsten Zweifel. In einer bairischen Zollordnung aus dem Anfang des 10. Jahrhunderts heißt es: le^itlmi inereatores: iä est «luäei et eeteri inereatores unäeeunHlle venerint äe ista xatria vel äe alLLs Mriis 5). Otto I. nennt 965 in einem Jmmunitätsprivileg für Magdeburg: ^uäaei vel eeteri idi manentes ne^otiatores In der Bestätigungsurkunde Otto's II. v. 973 wird die Fassung variirt: neAotiatores vel »luäei Ldi kakitantes Oap. iviss. Muni., Oapitularia e6. Lorstius 8. 132. H Geschichte des Erziehungswesens und der Cultur der Juden in Italien. Wien 1884, S. 34. 3) S. 84, Note 3. 4) v. Pflugk-Harttung, Iter Italioum 1883, S. 395. 5) M III. S. 481. e) N6. vv. I. S. 416, 10. -) Riedel, eoä. äixl. Lraiiä. I. 17, 8. 423.