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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 1 · p. Seite 83

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
Date
1887-01-01
Page
Seite 83 (sequence 19)
Language
German
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R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. 83 Neben diesem Waaren- und Menschenhandel wird in allen Besprechungen der Geschichte der Juden ihre Theilnahme am Geld- und Darlehnsgeschäft mehr oder weniger eingehend erörtert. Es gilt dabei allgemein als selbstverständlich, daß die Juden von jeher die Darlehensgeschäfte besorgt haben. Bezüglich der Juden in Deutschland urtheilt Stobbe^): „Schon früh haben sich die Juden auf diesen Erwerbszweig geworfen, wie früh läßt sich nicht leicht ermessen, doch wird erst seit den Kreuzzügen hervorgehoben, daß sie das Volk durch das Zinsennehmen aussögen." Die frühesten Zeugnisse, die Stobbe für diese Behauptung erbringt, stammen aus der Mitte des 12. Jahrhunderts. Güdemann") äußert über ihren geschäftlichen Verkehr im 11. und 13. Jahrhundert: „Derselbe bestand in Handels-, Versatz- und Wuchergeschäften. Der Adel pflegte in Geldnöthen seine Kostbarkeiten, die Geistlichkeit in gleichen Fällen Kirchengeräthe, Evangelien- und Meßbücher bei den Juden zu versetzen und auch wohl verfallen zu lassen, bis eine strengere Praxis auf christlicher wie auch auf jüdischer Seite solche Geschäfte untersagte." Für den ersten Satz fehlt jeder Beleg aus älterer Zeit, für das Verbot heilige Geräthe bei den Juden zu versetzen, citirt er Belege aus dem Ende des 12. und dem Anfang des 13. Jahrhunderts. Wir werden zunächst Nachrichten über einfache Darlehnsgeschäfte und Klagen über wucherische Ausbeutung zu scheiden haben. Ich schicke voraus, daß die früheste Nachricht, die ich in deutschen Quellen über jüdische Darlehnsgeschäfte finde, aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts stammt, und daß, soweit ich sehe, die Klagen über jüdischen Wucher erst seit der Mitte des 12. Jahrhunderts anheben. Die Thatsache, daß jüdische Darlehnsgeschäfte in Deutschland aus früherer Zeit nicht überliefert sind, hat als ar^umentuin ex silentio ihren Werth. Volle Beweiskraft für die Behauptung, daß die Juden in jener Zeit das Darlehnsgeschäft nicht gewerbsmäßig betrieben haben, gewinnt sie erst dann, wenn der Nachweis gelingt, daß das volkswirthschaftliche Bedürfniß in dieser Richtung von anderer Seite befriedigt wurde. Der Einwand, daß die ökonomischen Verhältnisse Deutschlands dieses Bedürfniß im frühern Mittelalter nicht aufkommen ließen, bedarf kaum einer Widerlegung. Wir mögen uns die wirtschaftlichen Zustände noch so primitiv vorstellen, dieses Bedürfniß war unzweifelhaft vorhanden und mußte sich in immer steigendem Maße geltend machen. Die harmlose Welt, in der selbst der Greis im Silberbart die Antwort auf die Frage, was ein Darlehn sei, nicht weiß, existirt nur im Reich der Dichtung. Vom kleinen Bauern, der nach schlechter Ernte um Saatgetreide bis zum landsässigen Herrn, der für die Aus- 1) S. 106. 2) Geschichte des Erziehungswesens und der Cultur der Juden in Frankreich und Deutschland, Wien, 1880, S. 24. 6*

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