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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 1 · p. Seite 80

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
Date
1887-01-01
Page
Seite 80 (sequence 16)
Language
German
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80 R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. rung, die im späten: Mittelalter das Verhältniß der Christen und Juden kennzeichnet. Roscher führt dieselbe auf einen eigenthümlichen Umschwung in der Stellung der Juden im Verkehrsleben zurück. Aus dem Waarenhandel durch die nationale Concurrenz allmählich verdrängt, wird das hochentwickelte Handelsvolk mit seinen großen Capitalien immer einseitiger aus das Geld- und Wuchergeschäft beschränkt. „Und nun tritt zu den sonstigen Gründen oder Vorwänden des Hasses gegen sie noch der Gegensatz des Schuldners gegen den Gläubiger, des Pauperismus gegen den Capitalismus hinzu. Viele Judenverfolgungen des spätern Mittelalters, wobei es vornehmlich auf Vernichtung ihrer Schuldbriefe ankam, sind als Creditkrisen barbarischester Art aufzufassen, als eine mittelalterliche Form dessen, was heutzutage sociale Revolution genannt wird" (S. 339). So klar und einleuchtend diese Ausführungen sich geben, für die implicite in ihnen enthaltene Behauptung, daß die Juden im frühern Mittelalter nur den Großhandel und nicht auch schon das Geld- und Wuchergeschäft betrieben haben, sind tatsächliche Angaben nicht gemacht. Die oben mitgetheilten Kölner Quellen haben es mir nahe gelegt, die einschlägigen Verhältnisse genauer zu untersuchen. Der hauptsächlichste Zweck, den ich dabei verfolgte, war, das Roscher'sche Programm auf seine Stichhaltigkeit in einem einzelnen Falle zu prüfen. Ein abschließendes Gesammturtheil wird allerdings erst unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Stellung und geschäftlichen Thätigkeit der Juden unter allen Völkern des Abendlandes möglich sein, vielleicht aber vermögen schon die folgenden Ausführungen, die sich in der Hauptsache aus Deutschland beschränken, zur Klärung der Meinungen etwas beizutragen. Es ist oft hervorgehoben worden, daß die Juden im frühern Mittelalter nicht nur städtischen, sondern auch ländlichen Grundbesitz besaßen. Es bedarf wohl keiner weitern Rechtfertigung, wenn ich hier nur auf ihre Theilnahme am städtischen Leben und am geschäftlichen Verkehr näher eingehe. Als Handelsleute begegnen uns die Juden im Merovinger- und im Frankenreiche. Ueber ihre Stellung und Thätigkeit in der Karolingischen Weltmonarchie geben die Quellen ausreichenden Aufschluß. Daß sie den Handel ausschließlich beherrscht hätten, ist nicht zu erhärten. Wo in den Capitularien Kaufleute unter Angabe der Confession resp. ihrer Nationalität erwähnt sind, werden neben den Juden regelmäßig noch „andere Kaufleute" genannt^), und wie für Juden, so stellt Ludwig der Fromme auch für andere Kaufleute Schutzbriese aus -). U. 6. Seet. ll.) eä. Loi-stius I. dapitulars nww. 806 o. 4. 8.131; Oap. 6e Si8vw1. pal. ^yiiisgi-. 820 e. 2, 8. 298. vap. a. 832. e. 19. I.. 8. 363; Oap. a. 877. e. 31. I., 8. 540. 2) ^oi-io. Iwp. A>. 37. At. 6. 8eet. V. eä. ^euiusi-.

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