Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 11)
- Language
- German
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R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. 75 sein väterliches Erbtheil im Judenviertel an einen früheren Glaubensgenossen. Auch für diese Urkunde läßt sich der Zeitpunkt der Abfassung nur annähernd auf die Jahre von c. 1145—1159 bestimmen. Ich vermag zur Aufhellung der etwas dunklen Sache nur noch beizubringen, daß in einer Kölner Urkunde von 1147 i) unter den dur^6Q8e8 ein Lveraräus (ex «luäso Oristianus) et Lratsr eins ^Valterus angeführt werden, und daß ferner die Kölner Königschronik z. I. 1153 von einem getauften Juden erzählt 2). Wenn man das Jahr 1146/47, wie es Rosenthal andeutet, wirklich für einen entscheidenden Wendepunkt in der socialen Stellung der Juden Deutschlands annehmen will, so hat es viel bestechendes, alle diese Notizen mit den Kölner Vorgängen dieses Jahres in Zusammenhang zu bringen. Die Aufwiegelung der rheinischen Gemeinden gegen die Juden durch den Cisterciensermönch Rudolph, die Abmahnungen Bernhards von Clairvaux und sein persönliches Einschreiten gegen den Agitator sind bekannt genug. Ebenso, daß die Kölner Judengemeinde in einer Beste des Erzbischofs Schutz und Sicherheit während der Zeit der Verfolgung fand. Man könnte gerade für diese Zeit einen Uebertritt zum Christenthum gerade solcher Juden annehmen, die ihrer ganzen socialen Stellung nach in engen Beziehungen zu ihren christlichen Mitbürgern lebten 3). Ein stichhaltiger Beweis ist auf Grund der zur Verfügung stehenden Quellen allerdings nicht zu erbringen, und es muß dahingestellt bleiben, ob die Kölner Juden, welche uns in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in autoritativer Stellung innerhalb der communalen und richterlichen Gemeindebehörde ihres Stadtbezirkes begegnen vor dem Jahre 1146/47 getaust oder ungetanst waren. Wie dem auch sei, der bloße Act der Taufe konnte höchstens in einem Ausnahmefall, wie deren ja sporadisch durch alle späteren Zeiten vorkommen, dem einzelnen Juden die Erlangung einer hervorragenden Stellung ermöglichen, falls die Juden im allgemeinen bereits in der verachteten und gedrückten Stellung waren, die wir aus dem spätern Mittelalter kennen. Wo an einem Ort und zu derselben Zeit eine größere Anzahl von, sei es auch getauften, Juden in Rang und Würden stehen, kann von einer solchen gedrückten und verachteten Stellung der Juden überhaupt nicht Wohl die Rede sein. Ja, es läßt sich manches für ihre ursprüngliche verfassungsmäßige Mitwirkung in Gemeinde und Gericht geltend machen, so daß die Kölner Zustände in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts als die ') Quellen zur Gesch. der Stadt Köln I. Nr. 59. 2) eki-ov. kex. Ooloo., eä. Maitz, Handausgabe S. 90. 2) Man könnte den Zeitpunkt eines zahlreichern Uebertritts zum Christenthum auch in das Jahr 1096 zurückverweisen. Die Quellen erzählen von Zwanqstaufen bei Gelegenheit der Judenverfolgung dieses Jahres und Heinrich IV. hat 1097 den Rücktritt der gewaltsam getauften Juden urkundlich coneedirt. Für die oben erwähnten Fälle liegt das Ereigniß aber etwas weit zurück.