Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Moses Mendelssohn und das Judenthum
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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42 vr. Jakob Auerbach, Moses Mendelssohn und das Iudenthum. Ceremouien. Unsere Bemühung sollte eigentlich nur dahin gehen, den eingerissenen Mißbrauch abzuschaffen und den Ceremonien ächte, gediegene Bedeutung unterzulegen; die Schrift wieder leserlich und verständlich zu machen ..." Dieses lautet allerdings, als hätte Mendelssohn sich bei jenem Ausspruche eigentlich nur von Zweckmäßigkeitsgründen leiten lassen. Allein er versetzte sich mit seinen Bemerkungen doch nur aus den Standpunkt Hombergs, der hinsichtlich der Wirkung der rituellen Übungen ganz abweichender Ansicht war, und äußerte doch zugleich seine Überzeugung, daß die Judennach den Absichten der göttlichen Vorsehung an denselben festhalten müßten. Wäre er jedoch auf die eigentliche Geschichte des israelitischen Staates eingegangen, so würde er auch auf die Macht des Prophetenthums hingewiesen haben, welches herrschenden Königen und einem ausgearteten Priesterthum gegenüber, wie gegen den Götzendienst, auch gegen die bloß äußerliche, zum „erlernten Menschengebote" (Jes. 29,13) gewordene Gesetzlichkeit ankämpfte. Dieses lag aber außerhalb seiner Aufgabe, und mehr noch außerhalb seiner Betrachtungsweise. Daß Gott nur die Hingebung des „Herzens" fordert, haben nicht nur die Propheten, sondern auch die Gesetzeslehrer ausgesprochen und wurde von Mendelssohn als selbstverständlich betrachtet und auch deutlich hervorgehoben. Die alten Gesetzeslehrer haben dem Judenthum diejenige äußere Gestalt gegeben, ohne welche seine Erhaltung im Drange der Zeiten unmöglich gewesen wäre; auch haben sie durch ihre sinnigen Deutungen in der Agada den innern Geist lebendig erhalten und damit das Werk der Propheten fortgesetzt. Sie haben aber auch in der That „mit allen Veränderungen der Zeiten und Umstände gleichen Schritt" gehalten, sich auch nicht gescheut, ein biblisches Gesetz, das nach den veränderten Verhältnissen nicht mehr seinem Zwecke diente, außer Wirkung zu setzen, und trafen überhaupt die für ihre Zeit nothwendig gewordenen Anordnungen. Mit jener Weisheit, welche die Ereignisse der Gegenwart beachtet, in ihnen den Willen Gottes erkennt und, in die Zukunft blickend, die erloschene Prophetengabe ersetzen mochte (Bab. b. 12 a), haben sie das Judenthum aus alle Weise für Jahrhunderte hinaus für seine Stellung in der Welt ausgestaltet. Lebten aber die Juden schon zu Mendelssohns Zeiten in allen civilisirten Ländern unter vielfach veränderten Verhältnissen, hatte die frühere Abgeschlossenheit durch den Eintritt in die Zeitbildung theilweise schon aufgehört, so hat man namentlich in neuerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob die gegenwärtige Stellung und Aufgabe des Judenthums nicht eine Neugestaltung erfordere. Und wird es möglich sein, dem Andränge neuer Gedanken und Bedürfnisse gegenüber, die frühere Gebundenheit auf die Dauer zu erhalten und den religiösen Sinn der Gesammtheit durch Belehrung, Deutung und Auslegung allein in aller Lebendigkeit zu bewahren? Mendelssohn hatte alle Ritualgesetze ohne Unterschied für dauernd verbindlich erklärt. Können wir aber annehmen, daß Gesetze, welche nicht zu allen Zeiten ihrem Zwecke dienen, zu allen Zeiten gelten sollen? Reicht die Scheidung der alten Gesetzeslehrer zwischen den Gesetzen, die nur in Palästina zu beobachten waren, und denen, die auch außerhalb dieses Landes Geltung haben, auch für gänzlich umgestaltete Verhältnisse noch aus, und muß nicht eine neue und schärfere Unterscheidung vorge-