Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Moses Mendelssohn und das Judenthum
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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vr. Jakob Auerbach, Moses Mendelssohn und das Iudenthum. 39 der Religion sollten durch Handlungen eingeprägt und ihr Verständniß „dem lebendigen geistigen Unterrichte anvertraut" werden, „der mit allen Veränderungen der Zeiten und Umstände gleichen Schritt halten, und nach dem Bedürfnisse, nach der Fähigkeit und Fassungskraft des Lehrlings abgeändert und gemodelt werden kann", weshalb auch die Tradition ursprünglich nur „von Mensch zu Mensch, von Mund zu Herz" fortgepflanzt wurde und nicht aufgeschrieben werden sollte. Das Ceremonialgesetz, diese lebendige, „Geist und Herz erweckende Art von Schrift, die bedeutungsvoll ist", gab Anlaß und Gelegenheit zum mündlichen Unterricht; ehrfurchtsvoll blickte der Schüler auf den Lehrer, beobachtete ihn, lauschte auf seine Worte, folgte seiner Lehre und seinem Beispiel. In der ursprünglichen Verfassung waren, wie Mendelssohn erklärt, Staat und Religion nicht vereinigt, „sondern Eins; nicht verbunden, fondern Ebendasselbe". Die Israeliten sollten eine priesterliche Nation bilden, „die durch ihre Einrichtung und Verfassung, durch ihre Gesetze, Handlungen, Schicksale und Veränderungen immer auf gesunde unverfälschte Begriffe von Gott und seinen Eigenschaften hinweise, solche unter den Nationen gleichsam durch ihr bloßes Dasein unaufhörlich lehre, rufe, predige und zu erhalten suche". Sie sollten Gott als ihren Herrn und Gesetzgeber verehren und ihm gehorchen; deshalb war aber die nach dem Rathschlusse Gottes verschwundene mosaische Verfassung keineswegs eine Hierarchie. Die Leibes- und Lebensstrafen, die übrigens nach den Vorschriften des Gesetzes, besonders nach dessen traditioneller Auslegung, nur höchst selten verhängt werden konnten, waren bürgerliche Strafen. Auch nach der Lehre des Judenthums ist Gott ein Gott der Liebe und Barmherzigkeit. Nach der ausdrücklichen Erklärung der Gesetzeslehrer haben seit der Zerstörung des zweiten Tempels alle derartigen Strafen aufgehört. Ebenso haben alle diejenigen Gesetze, deren Beobachtung vom Lande (Palästina) abhängt, ihre Geltung verloren. „Ohne Tempel und Priesterthum und außerhalb Judäa finden weder Opfer, noch Reinigungsgesetz, noch priesterliche Abgabe statt, insoweit sie vom Landeigenthum abhängen. Aber persönliche Gebote, Pflichten, die dem Sohne Israels, ohne Rücksicht auf Tempeldienst und Landeigenthum in Palästina, auferlegt worden sind, müssen, so viel wir einsehen können, strenge nach den Worten des Gesetzes beobachtet werden." Diese Gesetze sollten auch ursprünglich nur für die Israeliten gelten. Der Stifter des Christenthums hat dieselben nicht ausgehoben, sondern selbst beobachtet. „Wer nicht im Gesetze geboren ist, darf sich an das Gesetz nicht binden; wer aber im Gesetze geboren ist, muß nach dem Gesetze leben, und nach dem Gesetze sterben." In dieser Hinsicht erklärte Mendelssohn entschieden: „In der That sehe ich nicht, wie Diejenigen, die in dem Hause Jacobs geboren sind, sich auf irgend eine gewissenhafte Weise vom Gesetze entledigen können. Es ist uns erlaubt, über das Gesetz nachzudenken, seinen Geist zu erforschen, hier und da, wo der Gesetzgeber keinen Grund angegeben, einen Grund zu vermuthen, der vielleicht an Zeit und Ort und Umstände gebunden gewesen, vielleicht mit Zeit und Ort und Umständen verändert werden kann — wenn es dem allerhöchsten Gesetzgeber gefallen wird, uns seinen Willen darüber zu erkennen