Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 1
- Article
- Moses Mendelssohn und das Judenthum
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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32 vr. Jakob Auerbach, Moses Mendelssohn und das Judenthum. habe, „zu dessen Ausführung mehr als menschliche Kräfte zu gehören scheinen", und pries sich selbst glücklich, in dem Staate „eines der weisesten Regenten, die je Menschen beherrscht haben", zu leben und Gelegenheit und Veranlassung zu seiner Selbstbildung gefunden zu haben. ^) Ebenso äußert er im weitern Verlaufe der von ihm hervorgerufenen hochwichtigen Verhandlung: „Ich habe das Glück, in einem Staate zu leben, in welchem diese meine Begriffe weder neu, noch sonderlich auffallend sind. Der weise Regent, von dem er beherrscht wird, hat es seit Ansang seiner Regierung sein Augenmerk sein lassen, die Menschheit in Glaubenssachen in ihr volles Recht einzusetzen . . Mit weiser Vorsicht hat er zwar die Vorrechte der äußeren Religion geschont, in deren Besitz er sie gefunden. Noch gehören vielleicht Jahrhunderte von Cultur und Vorbereitung dazu, bevor die Menschen begreifen werden, daß Vorrechte um der Religion willen weder rechtlich noch im Grunde nützlich sein, und daß es also eine wahre Wohlthat sein würde, allen bürgerlichen Unterschied um der Religion willen schlechterdings aufzuheben! Indessen hat sich die Nation unter der Regierung dieses Weisen so sehr an Duldung und Vertragsamkeit in Glaubenssachen gewöhnt, daß Zwang, Bann und Ausschließungsrecht wenigstens aufgehört haben, populäre Begriffe zu sein." Daß die kurze, aber auf den tiefsten Grund der Frage eingehende Darlegung Mendelssohns auch den schärfsten Widerspruch hervorrief, konnte ebenfalls nicht überraschen. Der Recensent in den Göttinger Anzeigen sagte: „Dieses Alles ist neu und hart. Die ersten Grundsätze werden weggeleugnet, und aller Streit hat ein Ende". Aber auch Erstaunen und Verwunderung äußerte sich. Wie konnte Mendelssohn für das Judenthum die unbegrenzte innere Freiheit in Anspruch nehmen, da doch das mosaische Gesetz religiöse Vergehen, wie die Entweihung des Sabbaths und dergl., mit den strengsten Strafen bedroht und überhaupt das mosaische Religionsgesetz durchaus Staatsgesetz ist? Dieses mochte auch freidenkenden Juden auffallen und mußte bei den strenggläubigen Rabbinen, die von Mendelssohns Äußerungen Kenntniß erhielten, Mißtrauen erregen, zumal da er schon in seiner Antwort an Lavater von Mißbräuchen gesprochen hatte, die im Judenthum stattfänden, auch bereits viele Juden, die sich der Zeitbildung befleißigten, und unter ihnen auch solche, die im Hause Mendelssohns verkehrten, manche Religionsgesetze übertraten. Völlig räthselhaft aber war das Verhalten Mendelssohns für christliche Beobachter, die ja meist annahmen, das Judenthum entbehre aller Geistesfreiheit. Und hatte Mendelssohn nicht mit den von ihm ausgestellten Grundsätzen sich vom Judenthum losgesagt und endlich seine wahre Überzeugung zu erkennen gegeben? Nach dieser Richtung hin erfolgte dann auch von rationalistischer Seite ein zwar mit Ausdrücken der Hochachtung verbundener, aber dadurch um so schärferer Angriff gegen Mendelssohn. „Das Forschen nach Licht und Recht in einem Schreiben an Herrn Moses Mendelssohn" (mit einem Anhang von Mörschel) lautete der Eingang der Vorrede. Die nächstfolgende Stelle aus „Jerusalem" (Schr. III, 257—362). Die Schriften Mendelssohns haben einen bleibenden Werth auch in der Hinsicht, daß sie einen wichtigen Beitrag zur Kenntniß des Geisteslebens im Zeitalter Friedrichs des Großen bieten.