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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 1 · p. Seite 29

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 1
Article
Moses Mendelssohn und das Judenthum
Date
1887-01-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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vr. Jakob Auerbach, Moses Mendelssohn und das Indenthum. 29 10. Um den jüdischen Gemeinden volle Freiheit und Selbstständigkeit in ihren inneren Angelegenheiten zu gewähren, hatte Dohm vorgeschlagen: „So wie jede kirchliche Gesellschaft müßte auch die jüdische das Recht der Ausschließung auf gewisse Zeiten oder immer haben, und im Falle einer Widersetzung das Erkenntniß der Rabbinen durch obrigkeitliche Beihülfe unterstützt werden". Ein Zugeständniß bedenklicher Art, das allen Grundsätzen widersprach, von denen Mendelssohn in der Auffassung der Religion geleitet wurde. Schon im Juli 1778, als er erfuhr, daß die Obrigkeit gegen Lessing eingeschritten sei und ihm verboten habe, in dem durch Herausgabe der sog. „Wolfenbüttler Fragmente" eröffneten Kampfe ferner etwas drucken zu lassen, fühlte er sich versucht, das Wort zu ergreifen und für die unbeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung in Religionssachen einzutreten. Obgleich er eigentlich bedauerte, daß Lessing sich in einen theologischen Streit eingelassen hatte, und so wenig er sich berufen fühlte, sich in einen solchen einzumischen, beabsichtigte er doch auf jene Nachricht hin ein Sendschreiben an Lessing drucken zu lassen, welches, wie sicher anzunehmen ist, auf die unverrückbaren Grenzen der staatlichen und kirchlichen Macht vom philosophischen Standpunkte aus hinweisen sollte. ^) Lessing überging die ihm von seinem Bruder hierüber gemachte Mittheilung mit Stillschweigen (eine Erörterung der Grundfrage schien ihm wohl damals nicht zweckmäßig, denn er gab dem Kampfe eine Wendung, durch welche er, wie er sich ausdrückte, ähnlich wie einst Paulus das Synedrium, die im äußersten Falle entscheidende Behörde, „unter sich selbst uneins zu machen" gedachte), und Mendelssohn war zu bedachtsam, um seinen Vorsatz auszuführen. Anders stand die Sache jetzt, da es sich um eine kirchliche Gewalt in seiner eigenen Religion handelte. Keine Religion soll irgend einen Zwang gegen eine andere üben oder einen äußern Vortheil vor ihr suchen; wie aber, wenn im Innern der Religion selbst Zwang, Bann, Ausschließung von ihren geistigen Wohlthaten stattfindet? Und soll aus wohlmeinender Absicht dem Judenthum für die Zukunft eine solche Macht zugestanden werden? Das mußte Mendelssohn als eines der größten Übel betrachten. „Kirchliche Rechte, kirch- Brief Carl Lessings an seinen Bruder v. Juli 1778. (Die Antwort erfolgte am 23. Juli d. I.) Elise Reimarus schrieb am 15. Sept. 1778 an H e n n L n g s: „Alle Gerüchte . . sind falsch. Aber wahr, daß Mendelssohn nächstens einen philosophischen Brief über jene Art Verbot, in geistlichen Sachen zu schreiben, herausgeben wird". Mendelssohn wäre in diesem Briefe wohl auch dem Gerüchte entgegengetreten, daß er Verfasser der „Fragmente" sei,., und hätte vielleicht daran angeknüpft. Beachtenswerth ist auch Mendelssohns Äußerung über das von Reimarus gefällte verwerfende Nrtheil über altbiblische Charaktere und was damit zusammenhängt, sowie Lessings Antwort (Brief Mendelssohns v. 29. Nov. 1770 und Lessings Antwort v. 9. Januar 1771). Auffallen könnte, daß Mendelssohn in dem Briefe an Herder v. 24. Sept. 1781 (abgedruckt bei Kayserling, Anhang Nr. 48) sagt, er habe „das Fragment" noch nicht gelesen. Dieses bezieht sich aber auf das Fragment: „Von dem Zwecke Jesu und seiner Jünger", und es folgt daraus, daß Mendelssohn nur den ihn zunächst interessirenden Theil der Handschrift in Händen hatte oder gelesen hat. »

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