Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Judenbefehlshaber im Münsterland
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 241 (sequence 2)
- Language
- German
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Felix Lazarus. Die Judenbefehlshaber im Münsterland (Vorort Coesfeld) nennt er selbst noch einen zweiten, Menachem8). Er übt die Jurisdiktion über seine Glaubensgenossen aus, ohne daß eine Beschränkung auf die sog. causae minores ausgesprochen wird9). Von besonderem Interesse ist ein Fall, in dem es sich um einen christlichen Kläger und einen jüdischen Beklagten handelt10). In Ausübung der Gerichtsbarkeit erhält er den Titel Oberrabbiner, Landrabbiner, Obervorgänger11). Die von ihm verfaßten Büß- und Lobgesänge verdanken ihre Entstehung einem persönlichen Erlebnis, das als typisch für das Geschick der oft mit so stolzen Titeln geschmückten und so vielfach beneideten jüdischen Fürstengünstlinge angesehen werden darf12). 1674 wurde er von einem seiner i ischgenossen, namens Leb, verleumdet13), ohne Untersuchung eingekerkert; sein Vermögen wurde konfisziert14). In Sassenberg, einer Feste Christof Bernhards, blieb er fünf Wochen lang in Haft, ohne etwas davon zu erfahren, daß seine Familie mittellos ins Elend gejagt und sein Diener Abraham im Verließ der gleichen Burg untergebracht worden war15). Es gelang ihm, die Freiheit zu erlangen, während der Angeber gefangen gesetzt wurde16). Seitdem genoß 5) Selichot Amsterdam 1677, S. 16 a: „Nach der Heimsuchung, die am 24. Schebat stattfand, gebar mir meine Frau am 18. Adar 434 (1674) einen Sohn, und ich nannte ihn Menachem, den Tröster." '•') Was erst bei M. M. Breslau 1771 geschieht. S. meinen Aufsatz in der MGWJ über Warendorf, den ich im weiteren mit „Warendorf" zitieren werde. ln) M. L. A. 39 Nr. 13; Rixen, S. 50ff.; vgl. Eckstein, Gesch. d. Jud. im ehemal. Fürstentum Bamberg, S. 182; JüdL Lex., „Gerichtswesen" II, Sp. 1029 ff. Ein solcher Fall von „Gleichschaltung" über das 15. Jahrh. hinaus ist mir nicht bekannt. 11) Im Bericht von 1668 (Anm. 4) wird er Oberrabbiner, auf Titelbl. dem Selichot Landrabbiner genannt. 12) Kommentar zu den Selichot 16 a: „Denn es ist besser, sich in eine Löwengrube zu stürzen, als in die Gewalt eines Menschen zu begeben. Wie viel mehr gilt das hier, wo der Mensch „Leb", das heißt „Löwe" hieß." Stadtarchivar Huer von Coesfeld teilt mir dankenswerter Weise einen seinerzeit von ihm in den Heimatblättern für das Nord-Münsterland Nr. 12, 1921 ohne Quellenangabe veröffentlichten Bericht mit, der aber sich offenbar auf Aktenmaterial stützt. Hier heißt er Löwy. 33) Welcher Art die Verleumdungen waren, ist weder aus der Vorrede noch dem Kommentar zu den Selichot klar ersichtlich. Huer gibt an, der Hofjude sei beschuldigt worden, die für den Amsterdamer Tempel verwandte Summe (Anm. 5) unterschlagen zu haben. Vielleicht spielten auch die politischen Wirren mit hinein. Christoffel Bernhardes (so lautet der Name im Kommentar), der große Feldherr, dessen Name in allen Landen berühmt, der mit Klugheit und Energie zahlreiche große Kämpfe geführt hat (13 b), hatte 1671 mit dem Großen Kurfürsten ein gegen Frankreich gerichtetes Bündnis zum Schutz der sonst von ihm bitter gehaßten Holländer geschlossen, aber kaum ein Jahr später im Bund mit den Franzosen Holland bekriegt. Über diese Politik herrschte im Münsterschen Erbitterung (s. Zwiedineck, Die öffentliche Meinung in Deutschland 32, S. 41 ff.), die sogar zu Anschlägen auf Bernhards Freiheit führte. Der Unterkommandant von Coesfeld (Auerbachs Sitz) wurde nach Aufdeckung des Komplotts hingerichtet (Erhard, S. 533). Vgl. Komm. 15 b, wonach A. verdächtigt wurde, mit fürstlichen Geldern nach Holl, fliehen zu wollen. Nach Huer nannte Löwy 48 Gemeindemitglieder als Mitschuldige des Hofjuden. Enc. Jud. III, 652 gibt irrig nach Hamagid 1669 als Zeitpunkt der Inhaftierung an (richtig Landshuth, „Amude "4). 14) 16 a. 15) Daselbst. 1S) „Als der Denunziant seine Verleumdungen in der Stadt Rheine an der Ems — es war an einem Markttag — verbreitete, da sah und hörte davon Eljakum Gottschalk bar Isachar Hakohen aus Steinfurth und ließ mir durch einen Boten Nachricht zugehen." Über die Art seiner Befreiung aus dem Kerker schweigt A. Der Angeber saß fast ein volles Jahr im Gefängnis. Die Wendung kann nicht, wie es im Komm. 16 b heißt, am 24. Schebat 434, sondern muß ein Jahr später eingetreten sein (1675). Vgl. 16 b. „Das Urteil wurd^ ihm gesprochen am 24. Schebat 1634 etc. Am Galgen, wo ihm das rechte IG 241