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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 4 · p. Seite 242

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 4
Article
Die Judenbefehlshaber im Münsterland
Date
1937-01-01
Page
Seite 242 (sequence 3)
Language
German
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Felix Lazarus. Die Judenbefehlshaber im Münsterland (Vorort Coesfeld) Abraham wieder das volle Vertrauen seines Herrn. Dessen Nachfolger Ferdinand II.17) schränkte zum erstenmal die Gerichtsbarkeit der Vorsteher und Rabbiner auf geringe Vergehen ein1»). Neu ist in dieser Verfügung auch die Erwähnung der Judenvorsteher als Mitinhaber der Jurisdiktion19). Am 18. Oktober 1683 wird das Verhältnis der Stadt Coesfeld zu den in ihr vergleiteten Juden neu geregelt20). Das ist das letztemal, daß wir von Auerbach hören. Als Obervorgänger folgt ihm sein Sohn Isaac21). Er muß um 1700 bereits im Amte gewesen sein. 1710 beklagt er sich darüber, daß die Juden von Warendorf bei der Ratswahl, einem lokalen Festtag, arg molestiert würden22). Nach einem Vertrag von 168423) waren die Juden in Warendorf von allen nichtsteuerlichen Lasten freigestellt. Trotzdem zieht der Rat den Isaac Meyer, den Schwager des Obervorgängers, zur Lieferung eines Bettes für die Sassenberger Hofhaltung, gleich den übrigen Bürgern heran. Isaac Abraham legt Beschwerde ein (1718)23). Da er über rabbinische Kenntnisse nicht verfügte, war er zur Berufung eines Rabbiners als Sachverständigen für die Rechtsprechung genötigt2*). Als solcher Ohr abgeschnitten wurde, rief L. laut, er werde sich an den Juden selbst in Italien zu rächen wissen." Vermutlich dachte er, sich dorthin zu wenden, starb aber in Lette, vier Stunden von Coesfeld. Den Ort nennt nur Huer. Über den Zeitpunkt der Inhaftierung Abrahams sagt der Kommentar S. 13 b: „in den Tagen Leopolds des Kaisers war ich ein Fremdling im Lande des Gebieters (Bischofs) auf dem Wege nach Münster in Deutschland, als man 5434 (= 1674) rechnete im Monat Schebat. Da kam über mich einer von unserem Volke, von meinen Tischgenossen und vergalt mir Gutes mit Bösem." Übereinstimmend damit nennt die Vorrede als Zeit der Einkerkerung den Schebat 434. Die Amsterdamer Stiftung, die den Vorwand zu Löwys Anklage liefern mußte, bestand in dem Marmorbau der Heiligen Lade, an welcher man bei 1855 vorgenommenen Renovierungsarbeiten das Stiftungsjahr (1671) noch eingegraben fand. Vgl. Hamagid a.a.O. ") 1678—1683. ") St.-Arch. Coesfeld D 37, datiert Münster 23. Aug. 1683. Der Bischofsitz ist erledigt. Den vergleiteten Juden soll ein Friedhof außerhalb der Stadt angewiesen werden. Vorsteher und Rabbiner sollen das Recht haben, geringe Vergehen zu bestrafen, wie der verstorbene Fürst bestimmt hat. Vgl. „Warendorf" 10 und St.-Arch. Coesfeld III 848. 19) „Warendorf" 4 und 11. 20) St.-Arch. Coesfeld D 36 Extrakt Protokolli Anno 1683. 18/10. Die Stadt Coesfeld hat sich über Abr. Isaac u. seinen Sohn Isaac, der ebenfalls dort wohnt, beklagt. In Gegenwart des Kammerpräsidenten u. der Kammerräte vergleichen sich Stadt und Juden. Außerhalb Accidenz u. Wachten haben beide J. ad 4 Jahren a dato bei Quartalen 33 Rhtlr zu zahlen. Dabei wird a parte Camere expreßlich erinnert, daß C. kein Präjudiz über die Judenschaft, keine Macht im geringsten bekommen solle. A parte der Stadt wird hierbei erinnert, daß die Juden unter diesem Vergleich nicht zu prätendieren haben sollen, Faktoreien, Seide oder dergleichen Winckerle (?), so den Gilden präjudizierlich zufallen, sondern sich mit der Hantierung, so sie bishero getrieben, befriedigen zu lassen. 21) Aus der Zeit von 1683 bis 1709 fehlen Nachrichten. Da sein Vater schon als Finanzagent Ferdinands I. (gest. 1650) fungierte (oben Anm. 4), so muß er um 1650 im Mannesalter gestanden haben, also etwa 1620 geboren sein. Isaac wird also vor 1700 an Abrahams Stelle getreten sein. Der nicht mit Namen genannte Obervorgänger im Edikt von 1709 ist jedenfalls Isaac. 22) Zuhorn in Warendorfer Blätter für Ortsu. Heimatkunde 1914, Nr. 6. 23) Anm. 4 in „Warendorf", Zuhorn das. 24) Gesamtgeleit des Fürstbischofs Franz Arnold von Wolf Metternich (1707 bis 1718) vom 1. Aug. 1709 bei Zuhorn a. a. O. aus d.. St.-Arch. Warendorf. Danach kann der (nicht genannte) Obervorgänger den Rabbiner Joseph Abraham auch fernerhin zur Festsetzung von Strafen heranziehen. Vgl. Baer, Das Protokollbuch der Landjudenschaft des Herzogrums Kleve, S. 106f. Vorsteher und Rabbiner Gumpert Salomon verteilt beide Ämter unter seine Söhne Elias u. Josua Feibelmann. 242

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