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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 4 · p. Seite 223

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 4
Article
Die Zeitschrift "Sulamith"
Date
1937-01-01
Page
Seite 223 (sequence 31)
Language
German
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Siegfried Stein. Die Zeitschrift „Sulamith" David Frankel und seine Mitarbeiter haben neben steten Hinweisen auf die Verpflichtung zu staatsbürgerlicher Treue auch sonst alles getan, um solche Einwände zu entkräften. Sie haben vor allem immer wieder auf die Notwendigkeit einer normalen Berufsschichtung hingewiesen, die die Voraussetzung einer bürgerlichen Einordnung der Juden darstellte. Man hatte dabei gegen zwei Fronten zu kämpfen, erstens gegen Zünfte und Regierungen, die den Juden den Eintritt in neue Berufe verwehrten, zweitens gegen die Juden selbst, die durch jahrhundertelange Beschränkung auf den Beruf des Krämers, Hausierers und Bankiers fast jeder anderen Beschäftigung entwöhnt waren. Die Bedeutung einer Veränderung der beruflichen Verhältnisse der Juden war schon früher erkannt worden. Auf christlicher Seite haben für sie u. a. Dohm und Gregoire, auf jüdischer Seite die der preußischen Regierung eingereichten Promemoria aus dem Jahre 1787 plädiert102). Die Sulamith knüpft eng an die vorausgegangenen Bestrebungen an. Sie fordert, „begierig die Mittel zu ergreifen, die hier und da bereits menschenfreundliche Regenten gewähren"103): „Laßt uns in mehrere Stände uns teilen und unser Obel wird verschwinden. Gelehrte und Künstler werden dann bei uns die Stelle pedantischer Stutzer, Kaufleute die Stelle der vielen Kleinhändler, Handwerker die Stelle der Hausierer, Bauern die Stelle müßiger Bettler und brave Krieger die Stelle der Müßiggänger vertreten" (II, 2, 417)104). Die „größten und weisesten" Rabbiner des Talmud, die für Erlernung von Handwerken sich eingesetzt haben, werden als Stütze für die neuen Forderungen zitiert (III, 2, 259 ff.). Auch die Einwände derer werden beschwichtigt, die glauben, daß Verletzung der religiösen Gebote, besonders der Feiertage, eine unausbleibliche Folge der Berufsumschichtung sein werden. Ein hebräischer Brief von Widersheim aus Hagenau versichert demgegenüber, daß die jüdischen Arbeiter genau so wie die anderen Juden an ihren Festtagen ruhen (II, 2, 286). Besondere Aufmerksamkeit findet ein Vorschlag des Rabbiners Rosenfeld aus Uhlfeld im Ansbachischen, der in einer Denkschrift an die hohe Ständeversammlung des Königreichs Bayern die Gründung von Handwerksinstituten anregt, deren Tendenz hauptsächlich darin bestehen soll, daß jeder Lehrling und jeder Geselle, der an seinem Ort keinen Meister findet oder zu arm ist, die Lehrkosten zu bestreiten, hier Unterricht und hinsichtlich seiner Verpflegung hinlängliche Unterstützung von Seiten seiner Glaubensgenossen findet. Dazu müßten verschiedene Meister an solchen Orten zur Übernahme dieser Pflicht durch Prämien von Seiten der Israeliten bewogen und angestellt werden (V, 2, 420). Eine Prämiengesellschaft dieser Art zur Anstellung junger Israeliten bei Handwerkern war vorher bereits in Kopenhagen und Hamburg eingerichtet worden (III, 2, 240). Die Sulamith berichtet vom vierten Jahrgang an in jedem weiteren Band über Neugründungen solcher Vereine, über ihre Programme und ihre Erfolge105). Sie bringt schließlich Statistiken über die Zahl der Handwerker in den einzelnen Teilen Deutschlands106). Ihre Propaganda blieb jedoch auf diesem Gebiet ohne tiefere Wirkung. Die Juden traten im allgemeinen entweder in die akademischen Berufe ein oder sie blieben Kaufleute und gaben so dem Vorwurf der 102) Vgl. I, 2, 363; II, 2, 92; Freund a.a.O., I, S. 37. 103) Z.B. in Baden, Bayern und Hessen: II, 2, 160; III, 1, 20—29; IV, 1, 305; V, 1, 392. 10i) Vgl. ferner I, 2, 111 ff., 195; II, 1, 53, 59, 110, 337; III, 1, 3; VI, 2, 185 ff. usw. 105) Vgl. IV, 2, 214 (Berlin), V, 1, 395 (Dresden), VI, 2, 186 (Dessau), 1S9 (Beverungen), 194 (Offenbach), 269 (Frankfurt a. M.), 345 (Fürth); VII, 1, 16 (Minden), 122ff. (Frankfurt a. M.), 366 (München), 410ff. (Berlin); VIII, 269 (Mainz, Darmstadt, Gießen), 327 (Frankfurt a. d. O.), 970 (Frankfurt a. M.). loe) vgl. V, 1, 60, 392; IX, 100 ff. 223

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