Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Zeitschrift "Sulamith"
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 16)
- Language
- German
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Siegfried Stein. Die Zeitschrift „Sulamith" allem Orgel und Chor, beispielgebend für viele neuzugründende Synagogen. Der Chor wurde auch in konservativen Synagogen eingeführt. Die Sulamith hat viel dazu beigetragen, breiteren Kreisen die Kunde von den neuen Formen zu vermitteln und für sie zu werben, sie hat von jeder Nachfolge, die Jacobsons Tempel fand, ausführliche Mitteilung gemacht. Man erfährt von einer für Schüler eingerichteten Sonntagsmorgen-Andacht mit Orgel am Frankfurter Philanthropin, vom Beerschen Betsaal in Berlin, von Dr. Kleys „Sonntagsstunden" in Hamburg und von all den Synagogen, die — nicht selten Privatgründungen reicher Bankiers — in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit Instrumentalmusik und teilweise christlichem Chor eingeweiht wurden51). Von den Einzelreformen, denen die Sulamith — meist im Namen des Konsistoriums — das Wort spricht, ist grundsätzlich zu sagen, daß versucht wird, den Anschluß an die schriftliche und mündliche Lehre zu wahren. Diese Eigentümlichkeit, bei allem theoretischen und gefühlsmäßigen Unterschiedensein von der Tradition, dennoch immer wieder zu ihr und zu ihren Methoden zurückzukehren, bleibt im allgemeinen bis zu so entschiedenen Männern wie Geiger und Holdheim bestehen. So gestattet z. B. das Konsistorium, Erbsen, Bohnen, Linsen, Reis und Hirse am Pessach zu essen, fügt aber ausdrücklich hinzu, daß alle Dezisoren, mit Ausnahme des R. Moses Isseries nicht das mindeste Bedenken tragen, den Gebrauch dieser Hülsenfrüchte am Pessach zu erlauben. Wenn auch die Juden Deutschlands sich sonst allgemein nach den Entscheidungen des R. Moses Isseries richten, so ist doch bemerkenswert, daß man die Erleichterung, die man gab, durch die bedeutendsten halachischen Autoritäten, nach denen sich die Sfardim auch richten, zu stützen suchte. Die übrigen Verfügungen des Konsistoriums erstreben vor allem Ruhe während des Gottesdienstes. Sie erweisen sich jedoch oft als ohne Verständnis für Innigkeit, Wärme und Schönheit jüdischer Form. So soll z. B. nur der Rabbiner, dessen Adjunkt und der Kantor am Sukkot mit einem Lulaw umhergehen. Auffallend ist die Bestimmung, daß die, die noch keinen behördlichen Familiennamen haben, nicht zur Thora aufgerufen werden dürfen52) — eine Strafmaßnahme, die zur raschen Wahl und Eintragung des Namens aneifern soll. Man richtet sich im allgemeinen nicht gegen das Gesetz, sondern gegen den Brauch, verlangt aber, daß der neue Brauch unbedingt innegehalten werde, und droht bei Nichterfüllung sogar mit Zwangsmitteln, mit Kirchenstrafe, Verschließung der Synagoge auf eine Zeitlang und mit einer strengen Untersuchung gegen die Widerspenstigen. Interessant für die Verbundenheit mit den alten Denkformen ist es, wenn sogar Lazarus Ben David, der in einem Aufsatz mit beträchtlichem wissenschaftlichen Apparat nachweisen will, daß das Verbot von „Schatnez" sich nur gegen Luxus wendet, nicht aber gegen die allgemeine Verbindung von Wolle und Leinen, dann in eben diesem Aufsatz zur Stütze seiner Ausführungen auf ein talmudisches Auslegungsprinzip zurückgreift (III, 2, 6, 138 ff.). Noch der 2. Band des VI. Jahrgangs (S. 398) bringt einen ganz ausführlichen Aufsatz über rituelle Quellbadeanstalten, in dem — unter ausdrücklicher Berufung auf rabbinische Autoritäten — Vorschläge zu ihrer hygienischen Verbesserung gemacht werden. Die letzten beiden Jahrgänge enthalten Mitteilungen über den Versuch, die zweiten Feiertage abzuschaffen, aber Fränkel nimmt hierzu keine entschiedene Stellung, bemerkt nur, daß es noch lange damit beim Alten bleiben wird (VIII, 94; IX, 191). Überhaupt ist mit den letzten Jahrgängen die Aktivität des bald 70jährigen für die religiöse Reform gebrochen. Er registriert nur noch die wichtigsten literarischen Neuerscheinungen, und zwar ebenso die Bücher Holdheims wie die Samson Raphael Hirschs, er berichtet si) Vgl. IV, 1, 203; IV, 2, 70; V, 2, 43, 142, 339; VI, 1, 225, 354; VI, 2, 278, 323; VII, 1, 214, 282; VIII, 126; IX, 134. 52) VgLIII, 1,368—381. 208